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Um dies zu erreichen, soll die Bundesregierung zu Beginn einer Legislaturperiode unabhängige Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis beauftragen, einen Bericht zum Themenkomplex Antisemitismus als einer besonderen Form der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zu erstellen. Dieser Bericht soll dann dem Bundestag vorgelegt werden und vor dem Hintergrund der Erfahrungen des vorangegangenen Berichtszeitraums konkrete Vorschläge für weitere Maßnahmen beim Kampf gegen Antisemitismus machen. Außerdem verlangen die Abgeordneten, zu prüfen, wie bestehende Programme nach einer positiven Evaluierung fortgeführt oder weiterentwickelt werden können und wo demokratische Gruppen, die sich gegen Antisemitismus engagieren, effektiver unterstützt werden können. Unter Achtung der Länderhoheit soll darüber hinaus die pädagogische Auseinandersetzung mit dem Thema sowie die Aus- und Weiterbildung bei Polizei- und Strafverfolgungsbehörden verbessert werden.
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