Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2013 > Datenaustausch mit den USA beschlossen
Der Vertreter der Bundesregierung bezeichnete den automatischen Informationsaustausch zwischen den Staaten als das kommende, sich entwickelnde internationale Instrument. Auch von den Fraktionen wurde dieses Instrument übereinstimmend begrüßt, auch wenn die Beurteilungen im Detail auseinandergingen und die SPD wegen ihrer Bedenken nur „schweren Herzens“ zustimmte. Wie die SPD-Fraktion hatte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zweifel, ob angesichts der US-Gesetzgebung vollständige Transparenz hergestellt werde, begrüßte aber den Gesetzentwurf, weil jetzt eine weitere Stufe zum Informationsaustausch über Europa hinaus genommen werde. Die Linksfraktion kritisierte dagegen, die amerikanische Vorschriften zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung, die als Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) bekannt geworden sind, seien unzureichend umgesetzt worden. Die Bundesregierung halte daran fest, die Reste des Bankgeheimnisses zu bewahren. Die FDP-Fraktion nannte den internationalen Informationsaustausch die einzige Möglichkeit, in diesem als Problem erkannten Bereich voranzukommen.
Wie es in der Denkschrift zu dem Abkommen heißt, war der Austausch von Steuerdaten bereits mit dem Doppelbesteuerungsabkommen von 1989 mit Änderungsprotokoll vom 1. Juni 2006 vereinbart worden. „Mit dem vorliegenden Abkommen möchten beide Staaten die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter ausbauen“, heißt es in der Denkschrift zum Abkommen, wo außerdem ausgeführt wird: „Beide Staaten sehen in einem automatischen Informationsaustausch, der die Nutzung ausländischer Bankkonten und bestimmte Kapitalanlagen einbezieht, ein geeignetes Mittel, Steuerhinterziehung im grenzüberschreitenden Bereich zu bekämpfen.“
In dem Abkommen geht es auch die FATCA-Vorschriften. Damit werden ausländische Finanzinstitute in die Bekämpfung der Steuerhinterziehung dadurch einbezogen, indem sie bestimmten Meldepflichten gegenüber der US-Steuerbehörde unterliegen. Dabei geht es um Konten, deren Inhaber in den USA steuerpflichtig sind. Wenn ausländische Finanzinstitute die FATCA-Meldepflichten nicht erfüllen, wird auf Erträge aus amerikanischen Quellen eine besondere Quellensteuer in Höhe von 30 Prozent erhoben, „und diese Steuer wäre nur über aufwändige Verfahren wieder erstattungsfähig“, heißt es in der Denkschrift.
Abgelehnt wurden die der Sitzung des Ausschusses mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen. So wollte die SPD-Fraktion die „aggressive Steuerplanung und Steuervermeidung internationaler Konzerne bekämpfen“ (17/12819) und mit einem zweiten Antrag „globale Steuergestaltung verhindern – Regulierungsschlupflöcher stopfen“ (17/13716). In einem gemeinsamen Antrag hatten SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13717) gefordert, die Steuerzahlungen multinationaler Unternehmen transparent zu machen und nach Ländern auszuweisen. Die CDU/CSU-Fraktion nannte die Oppositionsanträge „Aktionismus vor der Wahl“.
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