Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2013 > Regierung sieht in Fonds "Heimerziehung" eine bewährte Hilfseinrichtung
Der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ gewährt materielle Hilfen zur Minderung von Folgeschäden, die auf eine Heimunterbringung zurückzuführen sind (Sachleistungen) sowie in bestimmten Fällen Ausgleichszahlungen (Rentenersatzleistungen). Dies sei ein Beitrag zum Rechtsfrieden, weil Ansprüche der Betroffenen aufgrund von Verjährung oder mangelnder Beweise nur schwer oder nicht mehr durchsetzbar seien. Nicht wenige Betroffene gingen allerdings fälschlicherweise davon aus, dass es sich um Entschädigungsleistungen handele, auf die ein Rechtsanspruch bestehe, schreibt die Regierung.
Zwischen 1949 und 1975 lebten bis zu 800.000 Kinder in deutschen Heimen. Viele dieser Kleinkinder, Kinder und Jugendlichen haben nach Angaben des Fonds in den Heimen traumatisierende Erfahrungen gemacht. Ehemalige Heimkinder, denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, das bei ihnen heute noch zu Beeinträchtigungen führt, können aus dem Fonds Hilfen erhalten.
Dazu wenden sich die Betroffenen an die zuständige Anlaufstelle und schließen nach einer Beratung eine Vereinbarung, die nach einer Plausibilitätsprüfung dann gültig wird. Aufgrund der großen Nachfrage und wegen des intensiven Beratungsbedarfs entstünden teils lange Wartezeiten bis zur Erstberatung in den Anlaufstellen, räumte die Regierung ein.
Nach Angaben der Regierung werden die Vereinbarungen über Rentenersatzleistungen in der Regel innerhalb weniger Tage geprüft. Bei Vereinbarungen über Sachleistungen sei die Dauer der Prüfung unter anderem abhängig vom Umfang der Vereinbarungen. Die Leistungen würden nach Vorlage der Rechnungen in ein bis zwei Wochen ausgezahlt. Möglichkeiten zur Optimierung der Abläufe würden ständig geprüft.
Die Grünen-Fraktion hatte Auskunft über die Arbeit der Geschäftsstelle des Fonds verlangt. So sei Kritik geäußert worden an sehr langen Bearbeitungszeiten.
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