Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > August 2013 > Regierung: Keine Anhaltspunkte für flächendeckende Überwachung durch die USA
Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass sie „unmittelbar nach den ersten Medienveröffentlichungen zu angeblichen Überwachungsprogrammen der USA mit der Aufklärung des Sachverhalts begonnen“ habe. Hierzu sei von Anfang an eine Vielzahl von Kanälen genutzt worden. „Die Gespräche konnten einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts leisten“, heißt es in der Antwort. So habe die US-Seite zwischenzeitlich dargelegt, „dass entgegen der Mediendarstellung zu PRISM und weiteren Programmen nicht massenhaft und anlasslos Kommunikation über das Internet aufgezeichnet wird, sondern eine gezielte Sammlung der Kommunikation Verdächtiger in den Bereichen Terrorismus, organisierte Kriminalität, Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit der USA erfolgt“. Der US-Nachrichtendienst National Security Agency (NSA) habe gegenüber Deutschland dargelegt, dass er „in Übereinstimmung mit deutschem und amerikanischem Recht“ handle. Die Bundesregierung und auch die Betreiber großer deutscher Internetknotenpunkte hätten keine Hinweise, dass durch die USA in Deutschland Daten ausgespäht werden.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, ist auf Vorschlag der NSA geplant, eine Vereinbarung zu schließen, deren Zusicherungen mündlich bereits mit der US-Seite verabredet worden seien: „Keine Verletzung der jeweiligen nationalen Interessen“, „keine gegenseitige Spionage“, „keine wirtschaftsbezogene Ausspähung“ sowie „keine Verletzung des jeweiligen nationalen Rechts“.
Die Bundesregierung geht den Angaben zufolge davon aus, „dass die in den Medien behauptete Erfassung von zirka 500 Millionen Telekommunikationsdaten pro Monat durch die USA in Deutschland sich durch eine Kooperation zwischen dem Bundesnachrichtendienst (BND) und der NSA erklären lässt“. Diese Daten beträfen Aufklärungsziele und Kommunikationsvorgänge in Krisengebieten außerhalb Deutschlands und würden durch den BND im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben erhoben. Durch eine Reihe von Maßnahmen werde „sichergestellt, dass dabei eventuell enthaltene personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger nicht an die NSA übermittelt werden“.
Demgegenüber erfolgt die Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Grundrechtsträger laut Bundesregierung „nach den restriktiven Vorgaben des Gesetzes zur Beschränkung des Brief, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz)“. Eine Übermittlung sei bisher durch den BND „nach sorgfältiger rechtlicher Würdigung und unter den Voraussetzungen des Artikel 10-Gesetzes“ in zwei Fällen an die NSA und in einem weiteren Fall an einen europäischen Partnerdienst erfolgt.
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