Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > September 2013 > Bundesregierung wertet Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung als Erfolg
Zu der Frage, ob sie ein bundeseinheitliches Bedarfsfeststellungsverfahren für nötig halte, schreibt die Regierung: Entscheidend sei nicht das Verfahren, sondern dass die Bedarfsfeststellung nach einheitlichen Maßstäben erfolgt. Denn ein bundeseinheitliches Verfahren berge die Gefahr, die Leistungsberechtigten in ihren individuellen Bedarfen zu benachteiligen. Deshalb habe die Bundesregierung eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ziel es ist, die derzeit eingesetzten Verfahren zur Bedarfsermittlung zu erfassen und systematisch aufzubereiten. Daraus sollten Empfehlungen abgeleitet werden, wie die berufliche Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen zukünftig individueller und effizienter erfolgen kann, erläutert die Bundesregierung.
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