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Wie es in der Vorlage weiter heißt, stehen abschließende Antworten auf die Fragebögen des Bundesinnenministeriums „seitens Großbritanniens und den USA noch aus“. Allerdings seien im Rahmen der Entsendung von Expertendelegationen und der Reise von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) am 12. Juli nach Washington bereits „wichtige Auskünfte zu den von Deutschland aufgeworfenen Fragen gegeben“ worden. Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben „davon aus, dass sie mit dem Fortschreiten des von den USA eingeleiteten Deklassifizierungsprozesses weitere Antworten auf die gestellten Fragen erhalten wird“.
Auf das Schreiben der Bundesjustizministerin hat ihr britischer Amtskollege den Angaben zufolge mit Schreiben vom 2. Juli geantwortet. Darin erläutere er die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Nachrichtendienste Großbritanniens und für deren Kontrolle. Eine Antwort des United States Attorney General steht der Vorlage zufolge noch aus.
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