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Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gibt es keine Wahlpflicht. Wahlberechtigte, die nicht an der Wahl teilnehmen, werden also nicht bestraft.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlpflicht.html Stand: 04.02.2013