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Verfassungsrechtlich stehen für die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands zwei Möglichkeiten im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik zur Verfügung. Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 Grundgesetz ist ein Weg. Eine zweite Möglichkeit wird durch Artikel 146 Grundgesetz eröffnet. Er sieht die Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung vor, die das Grundgesetz ablöst.
Der Wahlerfolg der „Allianz für Deutschland“ vom 18. März 1990 hatte jedoch deutlich gemacht, dass die Einigung Deutschlands sich nach Art. 23 des Grundgesetzes durch den Beitritt der DDR vollziehen würde und nicht, wie ursprünglich von der SPD gewünscht, nach Art. 146 über eine neue Verfassung. Damit war eine heftige politische und wissenschaftliche Diskussion über den richtigen Weg zur Einheit bereits früh entschieden.
27.01.2004
Dauer 01:08:59
"Von der Hauptstadt des Nazireiches zum Symbol für Demokratie"
Simone Veil als Ehrengast bei der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus
27.01.2003
Dauer 01:11:24
Jorge Semprún über das deutsche Nationalbewusstsein
Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus
03.10.1990
Dauer 00:08:00
Ein Parlament auf dem Weg zur Deutschen Einheit
Zusammenfassung parlamentarischer Höhepunkte der 10. DDR-Volkskammer
02.10.1990
Dauer 00:06:44
164 Gesetze und 93 Beschlüsse in sechs Monaten
Zusammenschnitt 38. Tagung vom 2. Oktober 1990
24.08.1990
Dauer 00:06:14
Sicherung und Nutzung der Daten des MfS
Zusammenschnitt 32. Tagung vom 24. August 1990 und 35. Tagung vom 13. September 1990
22.08.1990
Dauer 00:10:01
Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
Zusammenschnitt 30. Tagung vom 22. August 1990