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Die Prüfung der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 ist gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes Sache des Deutschen Bundestages.
Die Frist zur Einlegung eines Wahleinspruchs begann mit dem Wahltag und endete gemäß § 2 Absatz 4 WPrüfG zwei Monate nach dem Wahltag mit Ablauf des 27. November 2009.
Gegen die Bundestagswahl wurden insgesamt 163 Einsprüche eingelegt.
Themen sind unter anderem die Feststellung der Parteieigenschaft, die Nichtzulassung von Landeslisten, die Briefwahl und Identitätskontrollen im Wahllokal.
Der Deutsche Bundestag hat am 8. Juli 2010 24 Einsprüche gegen die Bundestagswahl zurückgewiesen und neun Verfahren eingestellt (Plenarprotokoll 17/55) und damit der ersten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/2250) entsprochen.
Am 7. Oktober 2010 hat der Deutsche Bundestag weitere 40 Einsprüche zurückgewiesen (Plenarprotokoll 17/65) und ist damit der zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/3100) gefolgt.
Am 10. Februar 2011 sind weitere 47 Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom Deutschen Bundestag zurückgewiesen worden (Plenarprotokoll 17/90), der damit der dritten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/4600) gefolgt ist.
Am 7. Juli 2011 sind die letzten 43 Einsprüche gegen die Bundestagswahl vom Deutschen Bundestag zurückgewiesen worden (Plenarprotokoll 17/120, Seite 13937), der damit der vierten Beschlussempfehlung und dem Bericht des Wahlprüfungsausschusses (Bundestagsdrucksache 17/6300) gefolgt ist.
Stand: 08.07.2011