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Vorbereitung einer Transall der Luftwaffe © dpa
Den Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Internationalen Unterstützungsmission in Mali unter afrikanischer Führung (AFISMA) auf Grundlage der Resolution 2085 (2012) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durch die Bereitstellung von Lufttransportkapazität für Transporte aus den Anrainerstaaten nach Mali und innerhalb Malis sowie durch Lufttransport und Luftbetankung für die französischen Streitkräfte in unmittelbarer Unterstützung von AFISMA hat der Deutsche Bundestag erstmals am 28. Februar 2013 gebilligt. Gleichzeitig hat er der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Beteiligung an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Mali zugestimmt. Die hierfür jeweils vorgesehenen Kräfte können längstens bis zum 28. Februar 2014 eingesetzt werden. Die Mandatsobergrenze liegt bei 150 (AFISMA) bzw. 180 (EUTM Mali) Soldatinnen und Soldaten. Diese Zahl spiegelt lediglich die theoretisch maximal einsetzbare Anzahl von Truppen wider. Nachdem der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 25. April 2013 mit Resolution 2100 (2013) die Einrichtung der Multidimensionalen Integretierten Stabilisierungsmission der Verteinten Nationen in Mali (MINUSMA) beschlossen hat, die auch die Befugnisse der afrikanisch geführten Mission zum 1. Juli 2013 übernehmen soll, hat der Bundestag am 27. Juni 2013 die von der Bundesregierung beabsichtigte Überführung der deutschen Unterstützung von AFISMA in die Unterstützung von MINUSMA gebilligt. Zu den Kernaufgaben von MINUSMA gehört die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren, die Unterstützung bei der Wiederherstellung der staatlichen Autorität im gesamten Land sowie die Unterstützung für die Umsetzung des Fahrplans für den Übergang ("Roadmap"), einschließlich des nationalen politischen Dialogs und des Wahlprozesses, der Schutz von Zivilpersonen und des Personals der Vereinten Nationen, die Förderung und der Schutz der Menschenrechte, die Unterstützung für humanitäre Hilfe, die Unterstützung für die Erhaltung des Kulturguts, sowie die Unterstützung für die nationale und internationale Justiz. Das neue Mandat gilt längstens bis zum 30. Juni 2014 und beinhaltet auch Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission und Verbindungsoffiziere.