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Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
17. Wahlperiode
Liebe Leserinnen und Leser,
Menschenrechtspolitiker müssen immer an der Seite der Schwächsten stehen - an dieser Maxime orientieren sich die 18 Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in der 17. Legislaturperiode. Die Idee von unteilbaren, jedem Menschen zustehenden Rechten hat ihren Ursprung im Zeitalter der Aufklärung und in der französischen Revolution. Damals ging es darum, den einzelnen Menschen vor der Willkür des Monarchen zu schützen. Heute ist Menschenrechtspolitik eine Querschnittsaufgabe, die wir in unserem Ausschuss im Einklang mit verschiedenen anderen Politikbereichen stärken wollen. Dazu gehört auch, den Umgang mit den Menschenrechten im eigenen Land unter die Lupe zu nehmen und sozusagen zuallererst vor der eigenen Hütte zu kehren. Für diese Legislaturperiode haben die Mitglieder vereinbart, die Religionsfreiheit und ihre Bedeutung für die europäische Identität sowie die Verantwortung von Unternehmen für den Schutz der Menschenrechte zu Schwerpunktthemen zu machen. Dabei konzentrieren wir uns auf das Inland, auch wenn dieses Thema natürlich stark mit internationalen Regularien zusammenhängt. Einen weiteren Focus wollen wir auf den zunehmenden Menschenhandel legen. Damit ist aber die Liste der inländischen bzw. innereuropäischen Menschenrechtsthemen noch längst nicht erschöpft. So beschäftigt sich der Ausschuss auch regelmäßig mit der Menschenrechtssituation von Flüchtlingen, die in Deutschland bzw. in Europa Schutz suchen und der Lage von Personen, die sich illegal im Inland aufhalten und somit keinen Zugang zu Bildungseinrichtungen und Gesundheitsversorgung haben. Da der Ausschuss getreu der Geschäftsordnung des Bundestages Menschenrechtspolitik als Querschnittsaufgabe verfolgt, ist eine Betreuung oder Einmischung in die Angelegenheit zum Beispiel eines einzelnen Asylbewerbers nicht möglich. Für konkrete Bitten und Beschwerden zur Gesetzgebung über Bundesbehörden ist laut Grundgesetz der Petitionsausschuss zuständig. In der Regel handelt es sich um Einzelfälle, die gerichtlich geklärt werden müssen.
Darüber hinaus haben sich die Ausschussmitglieder für diese Wahlperiode vorgenommen, einen Focus auf den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu legen. Der Gerichtshof leistet seit bald zehn Jahren wichtige Arbeit auf dem Weg zu einer internationalen Rechtsstaatlichkeit. Nun steht Mitte des Jahres 2010 die Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts an. Der Menschenrechtsausschuss wird sich im Rahmen einer öffentlichen Anhörung und mit einer Delegationsreise nach Den Haag bemühen, die Ahndung weltweit begangener Delikte wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen voranzubringen. Überhaupt ist es den Parlamentariern ein großes Anliegen, den globalen Schutz der Menschenrechte in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der Europäischen Union, dem Europarat und den Vereinten Nationen zu stärken. Wir stehen im ständigen Dialog mit Botschaftern, Parlamentariern und Menschenrechtsaktivisten zahlreicher Länder. Auf Anregung des Menschenrechtsausschusses hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2003 zudem einstimmig beschlossen, in anderen Staaten bedrohte Abgeordnete mit dem Programm "Parlamentarier schützen Parlamentarier" zu schützen.
Menschenrechtsarbeit ohne die Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen ist nicht möglich. Häufig verfügen die Aktivisten vor Ort über Informationen, die für unsere Arbeit unerlässlich sind. Volksvertreter haben außerdem die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren. Zögern Sie bitte nicht, sich an uns zu wenden und uns dabei zu helfen.
Tom Koenigs