Navigationspfad: Startseite > Der Bundestag > Ausschüsse 17. WP (2009-2013) > Kultur und Medien
Kultur- und Medienpolitik sind in Deutschland in weiten Bereichen Sache der Bundesländer. So regelt es das Grundgesetz. Aber der Bund ist für die Rahmenbedingungen zuständig und übernimmt die Förderung der Kultur, wenn sie für das ganze Land von Bedeutung ist. Zudem ist die Bundesebene auf internationalem Parkett Hauptansprechpartner in kultur- und medienpolitischen Fragen. Die vielfältigen Aufgaben werden in der Bundesregierung vom Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) wahrgenommen, im Deutschen Bundestag arbeitet korrespondierend dazu seit 1998 der Ausschuss für Kultur und Medien.
Das Themenspektrum, mit dem sich der Ausschuss befasst, ist umfangreich. Es reicht von der Förderung deutscher Filmproduktionen für die Kinos über die Arbeit des Auslandssenders Deutsche Welle bis zur Stasi-Unterlagenbehörde. Der Ausschuss befasst sich mit den Grundzügen der Erinnerungskultur, den Projekten und Einrichtungen, die der Bund in seiner Hauptstadt Berlin fördert, und mit Aspekten der auswärtigen Kulturpolitik, die vom Auswärtigen Amt verantwortet wird.
Im Vordergrund steht die Beratung von Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, die der Deutsche Bundestag dem Ausschuss überweist. Ist der Ausschuss federführend, berichtet er dem Plenum über Beratungsverlauf und -ergebnis und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor. Diese Beschlussempfehlung bildet die Grundlage für das abschließende Votum im Parlament. Ist der Ausschuss mitberatend beteiligt, leitet er sein Votum an den federführenden Ausschuss weiter.
Darüber hinaus kommt der Ausschuss seiner Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung nach, indem er sich beispielsweise von den jeweils zuständigen Ministerien berichten lässt, wie Bundestagsbeschlüsse umgesetzt oder Projekte vorangetrieben werden. Auf der Tagesordnung stehen außerdem von Zeit zu Zeit Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses tätig sind. Beispiele dafür sind die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Internationalen Filmfestspiele Berlin oder die Akademie der Künste. Gemeinsam ist diesen Einrichtungen, dass sie wesentlich aus Steuermitteln finanziert werden.
Anhörungen von Sachverständigen sind ein weiteres Mittel der Informationsbeschaffung. Weil dem Ausschuss Transparenz wichtig ist, öffnet er solche Veranstaltungen und die Diskussion ausgewählter Schwerpunktthemen häufig für ein interessiertes Publikum.
Zu einem besonderen Arbeitsschwerpunkt hat sich für den Ausschuss die europäische Kultur- und Medienpolitik entwickelt. Verordnungen und Richtlinien aus Brüssel bestimmen die Handlungsspielräume für die nationale Politik zunehmend und oft maßgeblich mit. Die Beratungen von Plänen und Projekten der Europäischen Kommission, insbesondere zur Medienpolitik, nehmen daher in der Ausschussarbeit immer größeren Raum ein.
Um mit der rasanten Entwicklung im Bereich der neuen Medien und Kommunikationstechnologien Schritt zu halten und Probleme aktuell aufgreifen zu können, hat der Ausschuss für Kultur und Medien auch in der 17. Wahlperiode einen Unterausschuss Neue Medien eingerichtet. Dort arbeiten im kleinen Kreis die Spezialistinnen und Spezialisten aus den Fraktionen zusammen und bereiten Entscheidungen des Ausschusses für Kultur und Medien auf diesem Politikfeld vor.