Schriftführer
Schriftführer sind Abgeordnete, die der Bundestag auf Vorschlag ihrer Fraktionen in dieses Amt wählt. Die Schriftführer der 18. Wahlperiode sind noch nicht offiziell benannt. In der 17. Wahlperiode gab es 42 Schriftführer, die sich an Sitzungstagen abwechselten. Je zwei Schriftführer bilden mit dem amtierenden Bundestagspräsidenten den Sitzungsvorstand. Sie sitzen links und rechts neben dem amtierenden Präsidenten. In der Regel gehört einer den Regierungsfraktionen und einer der Opposition an.
Die Schriftführer nehmen Anträge und Wortmeldungen entgegen, verlesen Schriftstücke, führen Rednerlisten, überwachen die Korrekturen des Plenarprotokolls und stellen das Ergebnis von Abstimmungen fest.