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Wenn am Sonntag, 22. September, die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler ausgegeben werden, so unterscheiden sich diese zwischen Flensburg und Berchtesgaden, Aachen und Cottbus. Bundeseinheitliche Stimmzettel gibt es nicht. Wie Bundeswahlleiter Roderich Egeler am Montag, 12. August 2013, mitgeteilt hat, werden für jeden der 299 Wahlkreise eigene Stimmzettel gedruckt, weil in jedem Wahlkreis unterschiedliche Direktkandidatinnen und Direktkandidaten antreten.
Wie die Stimmzettel aussehen müssen, ist im Bundeswahlgesetz geregelt. In der linken Spalte – für die Wahl mit der Erststimme – werden die Bewerber um das Direktmandat für den jeweiligen Wahlkreis und in der rechten Spalte – für die Wahl mit der Zweitstimme – die Landeslisten der Parteien aufgeführt.
Für die Reihenfolge der Parteien ist zunächst entscheidend, ob sie mit eigenen Landeslisten antreten oder nicht. Parteien mit Landeslisten werden zuerst genannt. Im Detail entscheidet über die Reihenfolge die Zahl der Zweitstimmen, die die einzelnen Parteien bei der letzten Bundestagswahl 2009 in dem jeweiligen Bundesland erzielt haben. Je mehr Zweitstimmen, desto weiter oben sind die Parteien platziert. Die übrigen Parteien werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Innerhalb eines Bundeslandes ist die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln immer identisch.
Bei der Wahl im September nimmt die CDU in zwölf Ländern den Listenplatz 1 ein (in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und im Saarland). In Brandenburg und in Sachsen-Anhalt steht Die Linke an erster Stelle, in Bremen die SPD und in Bayern die CSU.
Den Listenplatz 2 belegen in zehn Ländern die SPD (in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland), in vier Ländern Die Linke (in Mecklenbuerg-Vorpommern, Berlin, Sachsen und in Thüringen) und in zwei Ländern die CDU (in Bremen und in Sachsen-Anhalt).
Auf dem Listenplatz 3 stehen in sieben Ländern die FDP (in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg), in fünf Ländern die SPD (in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Berlin, Sachsen und in Thüringen), in zwei Ländern Bündnis 90/Die Grünen (in Hamburg und in Bremen), die CDU in Brandenburg und Die Linke im Saarland.
Den Listenplatz 4 haben in acht Ländern Bündnis 90/Die Grünen (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Baden-Württemberg) inne, in sieben Ländern die FDP (Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und im Saarland) und in Bremen Die Linke.
Listenplatz 5 belegen in acht Ländern Die Linke (Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg), in sechs Ländern Bündnis 90/Die Grünen (Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Saarland) und in zwei Ländern die FDP (Bremen und Berlin).
In der linken Spalte des Stimmzettels sind die Namen der Direktkandidaten und -kandidatinnen in der Reihenfolge der Landeslisten aufgeführt. Danach folgen in alphabetischer Reihenfolge die Bewerberinnen und Bewerber von Parteien ohne Landeslisten und von Wählergruppen oder Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern, die für den jeweiligen Wahlkreis zugelassen worden sind.
Zugelassene Wahlvorschläge erscheinen selbst dann auf dem Stimmzettel, wenn eine Partei nachträglich erklärt, sie wolle auf die Teilnahme an der Wahl verzichten. (vom/14.08.2013)