Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 8. Ausschüsse > 8.9 Untersuchungsausschüsse
Stand: 31.3.2010
Lfd. Nr. | Untersuchungsgegenstand des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss |
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Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 des Grundgesetzes (Drs. 13/11005): Gegenstand der Untersuchungen soll dabei sein: die gegenwärtige innere Lage der Bundeswehr, insbesondere die geistige Orientierung der Vorgesetzten und ihre Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung und an das Leitbild des Staatsbürgers in Uniform, u.a. am Beispiel der Einladung eines Rechtsterroristen und seines Vortrages an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und seiner weiteren Kontakte zur Bundeswehr und in diesem Zusammenhang: Materiallieferungen der Bundeswehr und Nutzung von Bundeswehrliegenschaften durch verfassungsfeindliche Organisationen, u.a. am Beispiel des "Deutsch-Russischen Gemeinschaftswerkes". die damit in Verbindung stehenden Vorgänge zwischen anderen Bundesbehörden und Dienststellen des Bundesministers der Verteidigung und den Nachrichtendiensten. das Menschenbild, das Führungsverhalten und der Stellenwert der Aus- und Weiterbildung, u.a. an den Beispielen der ausländerfeindlichen Vorfälle in Detmold, der Video-Skandale in Hammelburg und Schneeberg sowie der rechtsextremistischen Vorfälle in Altenstadt/Schongau, Landsberg und Varel; die Rahmenbedingungen für die Innere Führung und die politische Bildung, insbesondere ob angepasstes Verhalten in der Führungshierarchie immer mehr die Zivil- bzw. Militärcourage ersetzt; ob der erweiterte Auftrag der Bundeswehr und ob beispielsweise die Einsätze in Kambodscha, Somalia und Bosnien das Verständnis von Innerer Führung verändert haben; ob Wehrbeschwerde- und Wehrdisziplinarordnung noch strikt nach ihrem Wesensgehalt und vor allem nach dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform angewendet werden. die Konsequenzen, die aus den Berichten des/der Wehrbeauftragten zu rechtsextremistischem Verhalten von Soldaten zur Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Innere Führung und die politische Bildung und zu unzulässigen Formen der Traditionspflege gezogen wurden. die Realität des Traditionsverhaltens, insbesondere die Formen der Traditionspflege, u. a. am Beispiel des Traditionsraumes beim Jagdbombergeschwader 33 in Büchel; ob die Traditionspflege und das Traditionsverhalten noch mit dem Traditionserlass von 1982 übereinstimmen. ob und zu welchem Zeitpunkt die Bundesregierung über die rechtsextremistischen Vorfälle informiert war und was sie unternommen bzw. unterlassen hat, um diesem Sachverhalt zuvorzukommen bzw. abzuhelfen. die Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung für die vorgenannten Fälle und das Führungsverhalten des Ministers und die Auswirkungen seiner Personalentscheidungen auf das Vertrauen der Angehörigen der Bundeswehr. |
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Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 des Grundgesetzes (Drs. 16/10650): Der Ausschuss wurde beauftragt, die nachfolgenden Fragen un untersuchen: Welche Kontakte hatten Angehörige der Bundeswehr mit dem türkischen Staatsbürger Murat Kurnaz während dessen Inhaftierung durch die US-Streitkräfte im Zeitraum von ca. November 2001 bis ca. Februar 2002? Wurde Murat Kurnaz im Rahmen dieser Kontakte durch Angehörige der Bundeswehr in seiner körperlichen Integrität beeinträchtigt, und wenn ja, wie und durch wen? Welche Personen innerhalb der Bundeswehr und im Bundesministerium der Verteidigung hatten gegebenenfalls welche Kenntnis über die Kontakte von Angehörigen der Bundeswehr zu Murat Kurnaz? Welche Einsätze haben KSK-Kräfte von ca. November 2001 bis ca. November 2002 in Kandahar durchgeführt, nach welchen Einsatzregeln haben sie dabei gehandelt und welchen Einfluss hatten Dienststellen in der Bundeswehr und das Bundesministerium der Verteidigung auf diese Einsätze? Welche Personen in der Bundeswehr und im Bundesministerium der Verteidigung hatten je welche Kenntnis über die KSK-Einsätze in Kandahar von ca. November 2001 bis ca. November 2002? |
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Beschluss des Verteidigungsausschusses vom auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und B 90/GR: Der Ausschuss hat den Auftrag, den durch den militärischen Leiter des Provinz-Wiederaufbauteams (PRT) in Kundus/Afghanistan veranlassten Luftangriff auf zwei Tanklastwagen am 3./4. September 2009, die diesbezügliche Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung sowie die Vereinbarkeit der gewählten Vorgehensweisen mit nationalen und multinationalen politischen, rechtlichen und militärischen Vorgaben für den Einsatz in Afghanistan umfassend zu untersuchen und dabei insbesondere zu klären: Wer im Verantwortungsbereich der Bundeswehr und der Bundesregierung, insbesondere im Bundesministerium der Verteidigung, im Auswärtigen Amt sowie im Bundeskanzleramt, hatte zu welchem Zeitpunkt von wem welche Kenntnisse über die Aufklärung, Beweggründe und Durchführung sowie über die Folgen des Luftangriffs? Welche dieser Informationen wurden wann und durch wen auf welchen Meldewegen und mithilfe welcher Meldeverfahren an das Bundesministerium der Verteidigung, seine militärische Führung und seine politische Leitung oder an sonstige Stellen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung sowie an inländische und ausländische dritte Stellen weitergegeben? Welche Berichte, Informationen und Erkenntnisse waren zu welchem Zeitpunkt Grundlage für die tatsächliche, rechtliche und politische Bewertung dieses Luftangriffs durch Mitglieder und Mitarbeiter der damaligen sowie der heutigen Bundesregierung und wurden diese Bewertungen jeweils auf bestmöglicher Informationsgrundlage sowie fachlich und sachlich angemessen (lege artis) vorgenommen? Welche der im Bereich der Bundeswehr bzw. der Bundesregierung vorliegenden Informationen zum Luftangriff haben Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung wann an den Deutschen Bundestag und seine Fachausschüsse, an inländische oder ausländische dritte Stellen sowie an die Öffentlichkeit weitergegeben? Für den Fall, dass Informationen falsch, unvollständig oder überhaupt nicht weitergegeben worden sind: Welche der beteiligten Personen hat innerhalb des Bereichs der Bundesregierung, gegenüber dem Deutschen Bundestag, gegenüber der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten wie, warum, auf wessen Veranlassung, mit wessen Hilfe und mit wessen Kenntnis falsch, unvollständig oder überhaupt nicht informiert und welche Vereinbarungen und Beweggründe lagen dem gegebenenfalls zugrunde? Gab es - und falls ja: wann, wie, durch wen, auf wessen Veranlassung und mit wessen Kenntnis - aus dem Bereich der Bundesregierung Bemühungen, Einfluss zu nehmen auf die Erstellung von Verlautbarungen, Berichten oder sonstigen Dokumenten innerhalb oder außerhalb der Bundesregierung, die die Ereignisse vom 3./4. September 2009 selbst oder den nachträglichen Umgang mit diesen zum Gegenstand hatten oder hätten haben sollen? Wurde der Einsatz in Übereinstimmung mit den politischen Mandaten, der operativen Planung sowie den Befehlen und Einsatzrichtlinien des COM ISAF und der Bundeswehr durchgeführt? Welche Nachsteuerungen wurden gegebenenfalls in nationaler Verantwortung mit Blick auf die Zukunft vorgenommen oder müssen noch vorgenommen werden? |
Quelle:
DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge