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Stand: 31.3.2010
Um die Aussprache in der Aktuellen Stunde möglichst lebendig zu gestalten, sieht die Geschäftsordnung vor, dass die Dauer der Aussprache auf 60 Minuten (unter bestimmten Umständen auch auf 90 Minuten) beschränkt ist und dass der einzelne Abgeordnete nicht länger als 5 Minuten sprechen darf. Auch die Mitglieder der Bundesregierung, deren Redezeit im Parlament aus verfassungsrechtlichen Gründen durch die Geschäftsordnung des Bundestages nicht beschränkt werden kann, halten sich grundsätzlich an die Redezeit von 5 Minuten. Im Übrigen wird die von Mitgliedern der Bundesregierung und des Bundesrates in Anspruch genommene Redezeit bei der Berechnung der Gesamtdauer der Aktuellen Stunde nicht berücksichtigt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Referat Parlamentsdokumentation
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 12.2.