Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Datenhandbuch > 13. Grundgesetzänderungen
Stand: 31.03.2010
Zwischen Bundestag und Bundesrat gibt es mit dem Vermittlungsausschuss (vgl. Kapitel 10.4) ein enges Zusammenwirken beider Verfassungsorgane. Eine zusätzliche Form der Zusammenarbeit fanden Bundestag und Bundesrat nach der Wiedervereinigung bei der Beratung von Vorschlägen zur Änderung des Grundgesetzes. Hierzu wurden sogenannte Gemeinsame Kommissionen eingerichtet.