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Stand: 11.11.2013
Der Petitionsausschuss legt außer den monatlichen Sammelübersichten seit 1979 jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vor (vgl. GOBT § 112 Abs. 1). Dieser Bericht soll umfassend über Entwicklungen, Trends und Schwerpunkte des Verwaltungshandelns aus der Sicht des Petitionsausschusses unterrichten.
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 17.4.