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Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen hat in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 30. November 2009, die Formel kritisiert, nach der der Bundeszuschuss für die Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen berechnet wird. Anlass der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/41), nachdem die Beteiligung in 2010 auf durchschnittlich 23,6 Prozent gesenkt. Zugleich sollen jedoch laut Gesetzentwurf die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Der Bundestag will das Gesetz am Freitag, 4. Dezember, verabschieden.
Unter den Experten herrschte Uneinigkeit, ob diese Entlastungswirkung tatsächlich eintreten wird. Während die Bundesanstalt für Arbeit dies bejaht, hegten die kommunalen Spitzenverbände Zweifel daran. Diese Entlastung sei auch schon in den vergangenen Jahren nicht erreicht worden, berichteten die Experten. Seit Jahren herrscht allein über die Berechnungen und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen Streit.
Die Mehrheit der Sachverständigen kritisierte die derzeit geltende Formel, nach der der Bundesanteil berechnet wird. Haupteinflussfaktor ist danach die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in den Augen der meisten Experten kein geeigneter Indikator für die Entwicklung der Ausgaben ist.
Schließlich „hat die Kommune keine Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, auf die Energie- oder Mietkosten und nicht auf das Wohnraumangebot vor Ort“, sagte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Dies bekräftigten die kommunalen Spitzenverbände. „Zudem sind die Fesseln, die uns die Sozialgerichte anlegen, wahnsinnig eng geworden“, hieß es auf Seiten der Spitzenverbände.
Die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und zwei geladene Einzelsachverständige plädierten dafür, dass sich der Bund prozentual an den tatsächlich entstandenen Kosten beteiligen soll. Dies bedeute laut Städtetag, dass der Bundeszuschuss an die Kommunen für 2010 nicht wie geplant 23,6 Prozent, sondern 35,8 Prozent betragen müsste.
Union und FDP lehnen eine feste Beteiligung an den tatsächlichen Kosten ab, da sie befürchten, die Kommunen hätten dann nicht genug Anreize, die Kosten zu senken. Dem widersprach die Kölner Sozialdezernentin Marlis Bredehorst. „Die Kommunen tragen ohnehin den überwiegenden Teil der Kosten, dass heißt sie haben auch weiterhin ein Interesse, die Kosten zu senken“, sagte sie.
Die Bundesanstalt für Arbeit hält die jetzige Bezugsgröße „für schlüssig“, da die Ausgaben für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen sich grundsätzlich proportional zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften entwickele. Zudem existiere ein „Dämpfungsfaktor“, so dass ich Veränderungen nicht eins zu eins auswirkten, Schwankungen glichen sich über die Jahre aus.
Pauschale Zuschüsse pro Fall hielten die Experten unisono für ungeeignet, da die regionalen Unterschiede etwa bei Mieten oder Energiepreisen zu groß seien. Die kommunalen Spitzenverbände gaben zu Bedenken, dass bei Pauschalen nicht auszuschließen sei, dass Vermieter die Mieten entsprechend anpassen würden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund plädierte dafür, dass die Kommunen selbst mehr Wohnraum in ihren Bestand nehmen sollten, dann hätten sie auch größeren Einfluss auf die Miet- und Heizkosten.