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"Skandal für Skandal haben uns in den letzten Jahren gelehrt: Wir brauchen ein Datenschutzgesetz für Beschäftigte", sagte Olaf Scholz (SPD). Die SPD hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf zur ersten Lesung vorgelegt, der am Donnerstag, 3. Dezember 2009, im Plenum erörtert wurde. Die Koalitionsfraktionen kritisierten die Vorlage und kündigten einen eigenen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz an.
Auch Bündnis 90/Die Grünen hatten einen Antrag zum Thema eingebracht (17/121). Sie fordern unter anderem höhere Bußgelder im Falle des Datenmissbrauchs. Der SPD-Entwurf (17/69) soll die Mitbestimmungsrechte bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten ausweiten und die Individualrechte der Arbeitnehmer stärken. Beide Vorlagen wurden an die Ausschüsse überwiesen.
Der ehemalige Bundesarbeitsminister Scholz erklärte, der Missbrauch bei gesundheitlichen Untersuchungen müsse verhindert werden. "Es ist nicht zulässig, die allgemeine Fitness zu abzutesten", betonte Scholz. Dies sei nur in den seltenen Fällen legitim, bei denen am Arbeitsplatz "bestimmte gesundheitliche Problem eintreten können".
Auch die Fernüberwachung müsse geregelt werden, damit die Videoüberwachung zur Betriebssicherheit "nicht zu einer allgemeinen Überwachung der Arbeitnehmer wird". Außerdem sagte Scholz, es müsse sichergestellt werden, dass es erlaubt sei, das Telefon im Büro auch privat zu nutzen. "Dann darf die Überwachung, die heute in den Unternehmen stattfindet, nicht mehr fortgesetzt werden."
Auch Michael Frieser von der Unionsfraktion verurteilte die Bespitzelung am Arbeitsplatz und den Missbrauch von Arbeitnehmerdaten. Die schwarz-gelbe Koalition werde gegen den SPD-Entwurf stimmen, da dieser "fachliche Mängel" und Ungenauigkeiten aufweise.
Es sei zu bezweifeln, dass dieser "mit der Datenschutzrichtlinie in weiten Zügen zu vereinbaren ist". Außerdem sei der Beauftragte für den Beschäftigtendatenschutz, der in Betrieben ab fünf Mitarbeitern bestellt werden soll, ein Kostenfaktor, der in dem Entwurf ignoriert werde.
"Seit 1986 wird ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert", sagte Jan Korte (Die Linke). Wenn, wie bei Lidl, "bis in die Umkleidekabinen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Supermarktes hinein gefilmt" werde, dann müsse der Staat unverzüglich eingreifen. Er müsse ein deutliches Zeichen dafür setzen, dass Persönlichkeitsrechte "nicht am Werkstor enden".
Die prekäre Beschäftigung habe zu weniger Mitbestimmung und weniger Persönlichkeitsrechten geführt, so Korte. In Zeiten der Krise und der Entlassungen werde die Angst der Arbeitnehmer größer, ihr Widerstand jedoch schwächer. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz schaffe Transparenz, mehr Mitbestimmung und mehr Demokratie.
Gisela Piltz (FDP) monierte, dass die SPD schon vor Jahren einen Entwurf hätte vorlegen müssen. Der Arbeitnehmer sei schon jetzt nicht vollkommen schutzlos, aber dieser Schutz sei lückenhaft. Es müssten eindeutige Regeln für die Erhebung und Nutzung der Beschäftigtendaten festgeschrieben werden. Dabei gelte es, den "Spagat zwischen Arbeitnehmerdaten und effektiver Korruptionsbekämpfung" zu schaffen.
Piltz kündigte einen eigenen Entwurf "bereits im nächsten Jahr" an.
Kritisiert wurde die SPD auch von Beate Müller-Gemmeke. Die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen befand, dass die Forderungen nicht weit genug gehen. Ihre Fraktion hatte einen eigenen Antrag gestellt.
Sie nannte Beispiele, bei denen die Rechte der Arbeitnehmer "mit Füßen getreten wurden": die systematische Überwachung des Mailverkehrs von Beschäftigten der Bahn, die Bespitzelung von Betriebsräten bei der Telekom, das gezielte Erfassen von Krankheitsdaten und die Videoüberwachung bei Lidl, das heimliche Speichern von Krankendaten bei Daimler, die Vorwürfe der Bespitzelung bei Edeka.
Müller-Gemmeke forderte ein Klagerecht für die Gewerkschaften sowie höhere Bußgelder bei Versößen, denn diese hätten "bisher keine abschreckende Wirkung". Zudem müssten die Arbeitssuchenden vor Datenmissbrauch geschützt werden. Dies habe der jüngste Skandal bei der Jobbörse der Arbeitsagentur gezeigt.