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Den Fraktionen wird nun eine Änderung des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen, wonach oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall von 2.000 Euro, eingeführt werden soll.
Dieses soll vom jeweils sitzungsleitenden Präsidenten bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" festgesetzt werden können.
Diskutiert wurde bis zuletzt die Frage, ob auch die "Würde des Bundestages" ausdrücklich in den Schutzbereich der Ordnungsmaßnahmen aufgenommen werden sollte.
Mit Ausnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der der Begriff der "Würde des Hauses" zu unbestimmt war, und der Linksfraktion, die überhaupt keine Veranlassung für eine Verschärfung der Ordnungsmittel insgesamt sah, stimmten sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die SPD der Einbeziehung zu.
Auch bei nichtverbalen Ordnungsstörungen, wie zum Beispiel beim Hochhalten von Transparenten oder sonstigem provokativem Verhalten, müsse die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion bestehen, betonte Strobl.
Dies sei insbesondere auch deshalb wichtig, weil die Ordnungsmittel regelmäßig auch für die Bundesversammlung, in der ein neues Staatsoberhaupt gewählt wird, gelten.