Die Kommission befasst sich mit Fragen des Abgeordnetenrechts. © DBT/studio kohlmeier
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat am Donnerstag, 24. November 2011, eine Unabhängige Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzt. Damit erfüllt er eine Selbstverpflichtung, die sich aus einem Beschluss zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Bundestagsdrucksachen 17/6291 und 17/6496) ergibt. Die Kommission soll bis zum 31. März 2013 Empfehlungen für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung und für die künftige Regelung der Altersversorgung der Abgeordneten vorlegen.
Die Kommission besteht aus Sachverständigen, die nicht zugleich Mitglieder eines Parlaments sind. Sie wurden von den im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen. Der Unabhängigen Kommission gehören an:
- Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Vorsitzender; ehemaliger Bundesjustizminister
- Wolfgang Schultze, stellvertretender Vorsitzender; ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Industriegewerkschaft Chemie-Papier-Keramik, ehemaliger niedersächsischer Landtagsabgeordneter
- Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, ehemaliger Bundesverfassungsrichter
- Rainer Funke, Rechtsanwalt, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium
- Martina Neise, Daimler AG
- Prof. Dr. Stefanie Schmahl, L.L.M., Universität Würzburg
- Prof. Dr. Suzanne S. Schüttemeyer, Universität Lüneburg
- Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
- Carl-Dieter Spranger, ehemaliger Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel
- Prof. Dr. Wolfgang Zeh, ehemaliger Direktor beim Deutschen Bundestag