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Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Februar, und Freitag, 10. Februar 2012, folgende Beschlüsse gefasst:
Deutsche Polizisten in Afghanistan: Mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 10. Februar einen Antrag der Linksfraktion (17/4879) abgelehnt, die Beteiligung deutscher Polizeibeamter beim Aufbau der afghanischen Polizei zu beenden. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses (17/8443). Die Linke hatte ihren Antrag damit begründet, dass das Hauptziel der Aufbauarbeit, eine militärische Truppe zur Bekämpfung von Aufständen zu schaffen, nicht zur Sicherheit beitrage. Die afghanische Polizei werde von Korruption durchzogen und sei daher Teil des Sicherheitsproblems, heißt es in dem Antrag.
Mittelmeerpolitik: Mit den Stimmen von Union, FDP und Linksfraktion hat der Bundestag am 10. Februar einen SPD-Antrag für einen "Neubeginn der deutschen und europäischen Mittelmeerpolitik" (17/5487) auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/6421) abgelehnt. Die SPD hatte als Ziel der Mittelmeerpolitik vorgeschlagen, die Menschen in Nordafrika zu unterstützen und ihnen ein attraktives Angebot für die Zusammenarbeit mit Europa und für die demokratische und soziale Gestaltung ihrer Heimatländer zu machen. Ansatzpunkte bildeten etwa die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und die regionalen Aktivitäten der politischen Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Selbstständige Entwicklung fördern – Faire Handelsbeziehungen zu Ägypten, Jordanien, Marokko und Tunesien aufbauen" (17/8582). Die Linke hatte die Regierung aufgefordert, die selbstständige Entwicklung der südlichen Mittelmeerländer zu ermöglichen und zu fördern und weder für den Handel mit Erzeugnissen aus Landwirtschaft und Fischerei noch für den Dienstleistungssektor eine weitere Liberalisierung zu fordern.
Globalisierung gestalten: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 10. Februar mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (17/8624) zum Regierungsbericht "Globalisierung gestalten – Partnerschaften ausbauen – Verantwortung teilen" (17/8600) abgelehnt. Die Linke hatte die Bundesregierung darin aufgefordert, mit der palästinensischen Autonomiebehörde über die gegenseitige Aufwertung des Status der Generaldelegation Palästinas in Deutschland und der deutschen Generaldelegation in Ramallah zu verhandeln. Die Generaldelegation Palästinas in Deutschland sollte den Rang einer "Mission Palästinas" erhalten.
Keine Patentierung konventionell gezüchteter Nutztiere: Einstimmig hat der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/8344) die Bundesregierung am 9. Februar aufgefordert, sich in Brüssel für eine Konkretisierung und Änderung der EU-Biopatentrichtlinie einzusetzen. Es müsse klargestellt werden, so der Bundestag, dass keine Patente auf konventionelle Züchtungsverfahren, mit diesen gezüchtete landwirtschaftliche Nutztiere und –pflanzen sowie deren Nachkommen und Produkte erteilt werden und dass bei landwirtschaftlichen Nutztieren –pflanzen die Schutzwirkung von Product-by-Process-Patenten auf die Verwendung des im Patent angegebenen Verfahren beschränkt wird. Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8614). Zudem solle bei der Schaffung des einheitlichen europäischen Patents darauf gedrungen werden, dass die in der Biopatentrichtlinie gegebenen Möglichkeiten für eine nationale Ausgestaltung wie etwa beim "Züchterprivileg" auch für das europäische Patent gelten werden. Ebenso solle geprüft werden, ob das Patentgesetz schon jetzt abweichend von EU-Vorgaben entsprechend geändert werden kann. Der Bundestag lehnte einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel "Keine Patente auf Leben" (17/8584) ab. Darin war die Regierung aufgefordert worden, sich für ein weltweites Verbot der Patentierung von Menschen, Pflanzen, Tieren und anderen Lebewesen sowie deren Nachkommen, Produkte, Organe, Gene und Gensequenzen einzusetzen. Das solle auch für Zuchtverfahren gelten, unabhängig davon, ob es sich um klassische Züchtungen oder gentechnische Verfahren handelt.
Entschließungen zu Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen: Einstimmig hat der Bundestag am 9. Februar auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8617) einen EU-Verordnungsvorschlag über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen in der EU (Ratsdokument 18008/11) abgelehnt. Zugleich forderte er die Bundesregierung in einer Entschließung auf, auf maßgebliche Verbesserungen hinzuwirken. Die EU-Kommission plant unter anderem eine vollständige Freigabe der Selbstabfertigung, eine Erhöhung der Mindestzahl von zwei auf drei Dienstleistern auf Großflughäfen, die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen von Bodenabfertigungsdiensten in der EU mit einheitlichen Anforderungen, Regelungen für ein besseres Management der zentralen Infrastruktureinrichtungen durch die Flughafenbetreiber sowie eine rechtliche Trennung von Flughäfen und Bodenabfertigung. Der Bundestag meint hingegen, dass eine höhere Zahl von Drittanbietern die Qualität nicht verbessern, sondern vorhandene Standards gefährden würde. Hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Bodenabfertigung könnten nur gewährleistet werden, wenn es zu keiner inakzeptablen Absenkung des Lohnniveaus und der sozialen Absicherung für das Personal kommt. Eine Verbilligung dieser Dienste durch Lohnkürzungen, niedrigere Ausbildungsstandards oder mehr befristete Arbeitsverhältnisse sei abzulehnen. Auch die Regelungen zur Untervergabe von Dienstleistungen sowie zur rechtlichen Trennung von Bodenverkehrsdiensten und zentralen Infrastruktureinrichtungen lehnt der Bundestag ab.
Entschließung zu Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen: Gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen bei Enthaltung der SPD hat der Bundestag am 9. Februar auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8618) eine Entschließung zu einem EU-Verordnungsvorschlag über Regeln und Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen auf Flughäfen der EU im Rahmen eines ausgewogenen Ansatzes (Ratsdokument 18010/11) beschlossen. Die Verordnung hat zum Ziel, bestimmte Lärmminderungsziele auf einzelnen Flughäfen zu erreichen, um deren Abhängigkeit von anderen Umweltzielen leichter beurteilen zu können. Ausgewählt werden sollen besonders kosteneffiziente Lärmminderungsmaßnahmen. Nach Ansicht des Bundestages schränkt der Vorschlag die "Ausgewogenheit" beim Kampf gegen Fluglärm durch einseitige Optionen wie Betriebsbeschränkungen deutlich ein. Durch übergreifende Rahmenbedingungen und verschärfte Kriterien der EU seien die Mitgliedstaaten nicht mehr in der Lage, anhand örtlicher Gegebenheiten und lokaler Auswirkungen über Lärmschutz und Betriebsbeschränkungen zu entscheiden. Der Bundestag forderte die Regierung auf, in Brüssel auf eine Rücknahme des Verordnungsvorschlags hinzuwirken. Ersatzweise sollten die Mitgliedstaaten die Situation eines Flughafens bei der Prüfung von Betriebsbeschränkungen weiterhin berücksichtigen und individuelle Lösungen für Lärmprobleme entwickeln können. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8620). Die Grünen lehnen die Brüsseler Vorschläge ebenfalls ab, weil er vor allem auf wirtschaftliche Belange wie die Ausweitung der Kapazitäten an europäischen Flughäfen und weniger auf die Verbesserung des Lärmschutzes ausgerichtet sei.
"Radikalenerlass": Abgelehnt hat der Bundestag am 9. Februar einen Antrag der Fraktion Die Linke (17/8376), in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die vom sogenannten "Radikalenerlass" Betroffenen zu rehabilitieren und dafür einzutreten, dass gesetzliche Regelungen zu ihrer materiellen Entschädigung geschaffen werden. Als "Radikalenerlass" werden die von den Ministerpräsidenten und dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) beschlossenen "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" von 1972 bezeichnet, wonach aktive Verfassungstreue Voraussetzung für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst sei.
Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 9. Februar dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 18. Oktober 2011 mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA – European Insurance and Occupational Pensions Authority) über deren Sitz (17/8236) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/8506) zugestimmt. Das Abkommen regelt die Rechte und Befugnisse der Behörde und ihres Personals mit Sitz in Frankfurt am Main. Vor allem konkretisiert es die anzuwendenden Vorrechte und Befreiungen der EU. Für das Personal gelten das Statut der Beamten der EU und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen EU-Bediensteten sowie die von EU-Organen gemeinsam erlassenen Regelungen. Das Gesetz sieht auch die Befreiung von Steuern vor, die den Ländern oder Gemeinden ganz oder zum Teil zufließen.
Verfahren gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 9. Februar aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Verfahren gegen die Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten umgehend eingestellt wird und die deutschen politischen Stiftungen ihrer Arbeit ohne Einschränkungen und ungehindert nachgehen können. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8578) nahm das Parlament einstimmig an. Die Regierung soll gegenüber allen Verantwortlichen die besondere Bedeutung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen für einen erfolgreichen Transformationsprozess in Ägypten hervorheben und klarmachen, dass die freie Betätigung der Stiftungen für Deutschland von großer Bedeutung sei für die weitere Unterstützung der demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung Ägyptens.
Internationale Gesundheitsvorschriften: Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 9. Februar einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze (17/7576) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/8615) zugestimmt. Die neuen Durchführungsvorschriften beziehen sich unter anderem auf die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen Deutschlands, etwa im Meldewesen und bei der Schaffung von Kapazitäten für den öffentlichen Gesundheitsschutz in Flughäfen und Häfen. Sie beziehen sich sowohl auf übertragbare Krankheiten als auch auf Gesundheitsgefahren, bei denen beispielsweise chemische oder radionukleare Substanzen ursächlich sind. Ferner geht es um die Sicherstellung der Schiffshygiene sowie Regelungen über die Melde- und Informationspflichten von Piloten und Schiffskapitänen. Darüber hinaus wird eine Arzt- und eine Labormeldepflicht für Röteln, Mumps, Windpocken und Keuchhusten eingeführt. Schutzimpfungen gegen Gelbfieber dürfen künftig nur von besonders qualifizierten Ärzten vorgenommen werden. Die Gesundheitsämter müssen die Lebensmittelüberwachungsbehörde informieren, wenn ein an Endverbraucher abgegebenes Lebensmittel in mindestens zwei Fällen mit epidemiologischem Zusammenhang die Ursache einer übertragbaren Krankheit ist. Als nationale Anlaufstelle ist das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern im Bundesamt für Bevölkerungsschutz vorgesehen.
Landwirtschaftliche Sozialversicherung: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 9. Februar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (17/7916, 17/8495) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/8616) angenommen. Damit wird ein bundeseinheitlicher Träger der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau geschaffen. Er soll für die Alterssicherung, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung der Branche zuständig sein und den Titel "Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau" tragen. Die bisherigen regionalen Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, die Träger für den Gartenbau und der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden in den neuen Bundesträger eingegliedert. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/8619), in dem unter anderem gefordert worden war, Höchstgrenzen für die Beitragsmaßstäbe und Bruttobeiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung festzulegen.
Einigung beim Kreislaufwirtschaft- und Abfallrecht: Der Bundestag hat am 9. Februar dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht (17/8568) zugestimmt. Er stärkt die Wettbewerbsposition der öffentlichen Entsorgungswirtschaft gegenüber privaten Abfallsammlungen. Der Bundesrat hatte am 25. November den Vermittlungsausschuss zu dem am 28. Oktober vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts (17/6052, 17/6645, 17/7505 neu) angerufen (17/7931). Die Länder hatten befürchtet, mit dem Gesetz werde die sogenannte "Rosinenpickerei" durch gewerbliche Abfallsammlungen begünstigt. Sie forderten einen fairen Ausgleich zwischen den kommunalen und den gewerblichen Entsorgungsträgern. Die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger gilt künftig dann als nicht beeinträchtigt, wenn der gewerbliche Sammler wesentlich leistungsfähiger ist. Nach dem Bundestagsbeschluss hatte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung genügt. Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Abfallentsorger wird an verschiedene Zielkriterien der Kreislaufwirtschaft wie Qualität und Effizienz geknüpft. Die Beweislast liegt beim gewerblichen Anbieter. Präzisiert wurden die Prüfungsvorgaben zur Leistungsfähigkeit in einigen Punkten, um den Vollzug zu erleichtern und vertraglich gebundene Auftragnehmer zu schützen. Zusatzangebote des gewerblichen Sammlers sollen bei der Vergleichsbetrachtung nicht berücksichtigt werden.
Kompromiss zum Telekommunikationsgesetz: Der Bundestag hat am 9. Februar dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat (17/8569) zu dem am 27. Oktober vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (17/5707, 17/7521) angenommen. Danach wird die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung intensiviert. Der Vermittlungsausschuss hatte damit Forderungen der Länder aus dem Beschluss des Bundesrates vom 25. November, den Vermittlungsausschuss anzurufen (17/7930), aufgegriffen. Künftig wird die Bundesregierung die Frequenzzuweisungen für die Bundesrepublik in einer Verordnung regeln, der der Bundesrat zustimmen muss. Wenn bei Planungen zur Frequenznutzung die öffentliche Sicherheit und Übertragungskapazitäten in der Zuständigkeit der Länder betroffen sind, muss die Bundesnetzagentur das Einvernehmen mit den Länderbehörden herstellen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten verbraucherrechtliche Verbesserungen wie das Verbot teurer Warteschleifen und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-call-Dienstleistungen, der reibungslose Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Regelungen beim Datenschutz.
Emissionsbegrenzung an Tankstellen: Einvernehmlich hat der Bundestag am 9. Februar ohne vorherige abschließende Aussprache einer Verordnung der Bundesregierung (17/8321) zugestimmt, durch die das Immissionsschutzrecht geändert wird. Er folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/8480). Ziel ist es, die Kohlenwasserstoffemissionen beim Betanken von Kraftfahrzeugen und die Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen zu begrenzen. Die von der EU geforderte Einführung eines Gastrückführungssystems an Tankstellen wird mit der Verordnung auch auf Kleintankstellen mit einem Jahresumsatz von 100 bis 1.000 Kubikmeter Ottokraftstoff ausgedehnt. Geregelt wird ferner, dass eine Kennzeichnung über die vorhandenen Gasrückführungssysteme vorgeschrieben und die bisher auf das Tanken mit Ottokraftstoff begrenzte Regelung nun auf Biokraftstoffe ausgedehnt wird. Davon betroffen ist auch das Umfüllen und Lagern von Biokraftstoffen und Rohbenzin.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 9. Februar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 381 bis 389 übernommen (17/8469, 17/8470, 17/8471, 17/8472, 17/8473, 17/8474, 17/8475, 17/8476, 17/8477). (vom)