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Der Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet wird verbessert. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, 2. März 2012, einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (17/7745) in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8805) zugestimmt. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Kernpunkt der Neuregelung ist die Verpflichtung der Unternehmen, beim Online-Handel mit einem Bestellbutton unmissverständlich auf entstehende Kosten hinzuweisen.
Trotz ihrer Zustimmung äußerten Oppositionsvertreter Kritik an dem Gesetz. So komme die Regelung zum einen zu spät und versäume es gleichzeitig, gegen unseriöse Inkassounternehmen vorzugehen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass die Bundesregierung die EU-Verbraucherrechterichtlinie habe abwarten müssen und kündigte für die nahe Zukunft auch Schritte gegen das Vorgehen unseriöser Inkassounternehmen an.
„Das Gesetz nutzt und hilft den Verbrauchern“, sagte die Ministerin. Mehr als fünf Millionen Menschen seien bisher von den Kostenfallen betroffen gewesen, da die Schutzmechanismen nicht ausreichend gewesen seien.
Unternehmen müssten nun die Verbraucher im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestellung im Internet über den Preis, eventuelle weitere Folgekosten sowie über die Mindestlaufzeit von Abonnements informieren, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. „Das muss klar, verständlich und in hervorgehobener Weise erfolgen.“
Der Bestellbutton müsse unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflichten hinweisen. Erfülle das Unternehmen diese Pflicht nicht, komme auch kein Vertrag zustande, sagte die Ministerin. „Der Verbraucher schuldet dann keine Zahlung“, machte sie deutlich.
Mit einem kurzen Klick auf einer unseriösen Internetseite könne man ganz leicht betrügerischen Abofallen aufsitzen, sagte Marianne Schieder (SPD). Die Hände reiben würden sich dann auch „dubiose Inkassofirmen, die häufig mit den kriminellen betrügerischen Abohändlern unter einer Decke stecken“.
Es sei daher auf der einen Seite zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die von der SPD schon vor einem Jahr vorgelegte Initiative aufgreife. Auf der anderen Seite sei aber die Chance vertan worden, „den unsäglichen Inkassounternehmen das Handwerk zu legen“, bedauerte Schieder.
Die Untätigkeitsschelte der Opposition sei falsch, sagte der Unionsabgeordnete Marco Wanderwitz. Es sei zuerst eine europäische Regelung benötigt worden. Der Bundesregierung sei es dabei gelungen, die Schaltflächenlösung durchzusetzen, erklärte Wanderwitz. Die jetzige Regelung mit einer finalen Schaltfläche mit der unmissverständlichen Formulierung, dass Kosten entstehen, führe zu mehr Rechtssicherheit. Die Festlegung, dass ansonsten kein Vertrag zustande kommt, mache das Gesetz zu einem „scharfen Schwert“, sagte der CDU-Politiker.
Kritik übte er an der von den Grünen in einem Entschließungsantrag (17/8806) – der im Anschluss an die Debatte abgelehnt wurde - geforderten Musterschaltfläche. Das sei nicht machbar, da man die Schaltfläche technikneutral und damit für alle Endgeräte plane. Mit Blick auf den Kampf gegen unseriöse Inkassounternehmen kündigte Wanderwitz „in Kürze“ eine Vorlage der Koalition an.
Der Verweis auf die EU-Richtlinie sei nicht überzeugend, befand Caren Lay (Die Linke). Man hätte schon viel früher das regeln müssen was auf nationaler Ebene regelbar gewesen sei, sagte sie. „Durch die Zeitverzögerung sind den Verbrauchern Schäden im mehrstelligen Millionenbereich entstanden.“ Auch Lay zeigte kein Verständnis dafür, dass mit dem Gesetz nicht auch gegen unseriöse Inkassounternehmen vorgegangen wird.
„Abzocke und unseriöse Inkassounternehmen gehören zusammen“, sagte sie. Sie sorgten dafür, dass aus einer ursprünglichen Forderung von 20 Euro schnell eine Forderung von 1.200 Euro werde. Die Linken-Abgeordnete sprach sich ebenfalls für eine Musterschaltfläche aus. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen die Schaltflächen bis zur Unkenntlichkeit verändern.
Auch wenn schon seit mehr als einem Jahr über die Problematik diskutiert werde, sei es gut, dass die Richtlinie, die im Grunde erst 2013 umgesetzt werden müsste, schon jetzt zum Gesetz wird, sagte Ingrid Hönlinger (Bündnis 90/Die Grünen). Die darin enthaltene Buttonlösung sei der richtige Schritt, da somit Produkt und Endpreis klar würden.
„Wir stimmen dem Gesetz zu“, machte Hönlinger deutlich. Dennoch habe sich ihre Fraktion mehr gewünscht, sagte sie. So sehe die EU-Richtlinie die Beweislast bei den Unternehmen. Aus dem Gesetz gehe das jedoch nicht eindeutig hervor, kritisierte die Grünenabgeordnete. Zudem sei eine Musterschaltfläche „sinnvoll gegen Umgehungsmöglichkeiten“.
Aus Sicht von Prof. Dr. Erik Schweickert ist eine solche Musterschaltfläche „reine Kosmetik“. Entscheidend sei, dass sie technikneutral ist, urteilte der FDP-Abgeordnete.
Was die Beweislast angeht, so sei es schon heute „gängige Praxis, dass der Unternehmer beweisen muss, das er ein Anspruch auf sein Geld hat“. Es sei daher „obsolet“, dies in das Gesetz hineinzuschreiben, sagte Schweickert. (hau)