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Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Mai, und Freitag, 25. Mai 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Bürger sollen Organspendeerklärung abgeben: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und der Mehrheit der Linksfraktion sowie von Bündnis 90/Die Grünen bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen hat der Bundestag am 25. Mai dem überfraktionellen Gesetzentwurf von 222 Abgeordneten zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz (17/9030) zugestimmt. Dazu lag eine Empfehlung des Gesundheitsausschusses (17/9774) vor. Damit wird jeder Bürgerin und jedem Bürger ermöglicht, eine informierte und unabhängige Entscheidung über die eigene Organspendebereitschaft zu treffen. Krankenversicherte ab dem 16. Lebensjahr werden aufgefordert, eine Erklärung zur Organspende abzugeben. Die Förderung der Organspendebereitschaft soll dazu führen, dass mehr schwerkranke Menschen die Chance auf ein lebensrettendes Organ erhalten. Die Krankenversicherungen werden verpflichtet, ihren Versicherten Informationsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, dass die Versicherten in einer zweiten Stufe freiwillig für die Dokumentation der Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte von den Krankenkassen unterstützt werden können. Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge von 23 Abgeordneten der Linksfraktion (17/9775) und von 44 Abgeordneten der Grünen (17/9775). Die Linken hatten sich gegen die Speicherung der Organspendeerklärung auf der elektronischen Gesundheitskarte ausgesprochen. Auch die Grünen wollten die Möglichkeit, dass Krankenkassen die Erklärungen zur Organspende auf der elektronischen Gesundheitskarte eintragen oder löschen können, ebenso ausschließen wie das Erheben und Speichern dieser Daten durch die Krankenkassen selbst. Mit breiter Mehrheit aus Union, SPD und FDP, gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen und einer Enthaltung aus der FDP nahm der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes (17/7376) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/9773) an. Unter anderem werden Krankenhäuser, die Organe entnehmen, verpflichtet, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, die direkt der ärztlichen Leitung unterstellt sind. Das Gesetz enthält ferner Regelungen zur Verbesserung des Versicherungsschutzes von Organspendern. Der Bundestag nahm einen Entschließungsantrag von CDU/CSU, SPD und FDP (17/9777) an, in dem begleitende Informationskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Aufnahme des Themas Organspende in Erste-Hilfe-Kurse verlangt werden. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Linken (17/9778), in dem die Regierung unter anderem aufgefordert wurde, das Verhältnis zwischen Organspendeerklärung und Patientenverfügung rechtlich eindeutig zu klären.
Flughafen Berlin Brandenburg: Der Bundestag hat am 25. Mai einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (179750) zur Antwort der Bundesregierung (17/8514) auf eine Große Anfrage der Linken zu Flugrouten und Lärmauswirkungen des Flughafens Berlin Brandenburg (17/6942) gegen das Votum der Linken und der Grünen abgelehnt. Die Fraktion wollte die Bundesregierung auffordern, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm und das Luftverkehrsgesetz zu ändern, sodass für die Nacht von 22 bis 6 Uhr Nachflugverbote erlassen werden müssen, wenn Anwohner unter Lärm leiden, der die Grenzwerte des Fluglärmschutzgesetzes übersteigt. Keine Mehrheit fand auch ein Gesetzentwurf der Linken zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (17/8129), wonach bei der Festlegung von Verfahren zur Abwicklung des Luftverkehrs nach der Sicherheit dem nächtlichen Lärmschutz Priorität vor wirtschaftlichen Belangen eingeräumt werden sollte. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/9452).
Bundeswehreinsatz im Kosovo verlängert: In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am 25. Mai der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo im Rahmen der internationalen Sicherheitspräsenz "Kosovo Force" (KFOR) zugestimmt. 486 Abgeordnete stimmten der Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/9768) zu einem Antrag der Bundesregierung (17/9505) zu, 70 stimmten dagegen, acht enthielten sich. Im Ausschuss hatten Die Linke und ein Abgeordneter der Grünen gegen die Verlängerung gestimmt. Damit können bis zu 1.850 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden, solange ein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, ein entsprechender Beschluss des Nordatlantikrates sowie die Zustimmung des Bundestages vorliegen. Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der Grünen (17/9769), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert wurde, auf die völkerrechtliche Anerkennung des Kosovos in seinen bestehenden Grenzen durch alle EU-Mitgliedstaaten zu dringen.
Energiewende: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 25. Mai einen Antrag der Grünen mit dem Titel "Ein Jahr Fukushima – Die Energiewende muss weitergehen" (17/8898) abgelehnt. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/9779) an. Die Bundesregierung sollte sich nach dem Willen der Grünen international dafür einsetzen, dass die Atomkraftnutzung weltweit beendet wird und keine Hermes-Bürgschaften für den Export von Atomtechnologien mehr vergeben werden.
Schutz der Polarregionen: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 24. Mai einen Antrag der SPD (17/5228) abgelehnt. Darin hatte die Fraktion unter anderem ein Polarforschungsprogramm und eine angemessene Förderung des Alfred-Wegener-Instituts für Polarforschung verlangt. Um Nachwuchs zu gewinnen, sollte ein Polarforschungspreis für Nachwuchswissenschaftler ausgelobt werden. Der Beschluss geht auf eine Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zurück (17/9722). Gegen das Votum der Opposition lehnte das Parlament einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/6499) ab, ein internationales Arktisschutzabkommen auf den Weg zu bringen. Der Schutz der Arktis sollte hohe Priorität erhalten und trotz der Rohstoffvorkommen über die wirtschaftlichen Interessen gestellt werden. Dem Beschluss lang eine Empfehlung des Umweltausschusses (17/7987) zugrunde.
Homosexualität im Sport: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Mai einen Antrag der SPD (17/7955), einen offenen Umgang mit Homosexualität im Sport zu fördern, auf Empfehlung des Sportausschusses (17/9721) abgelehnt. Die SPD wollte unter anderem die Fortbildung von Trainern und die Entwicklung von Ausbildungskonzepten fördern, um für das Thema Homosexualität zu sensibilisieren. Zusammen mit den Ländern sollte ein dezentrales Netz von Bewertungsstellen der Sportverbände gefördert werden, an die sich von Diskriminierungen betroffene homosexuelle Sportler und Sportlerinnen wenden können.
Nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika: Union, FDP und Linke haben am 24. Mai gegen das Votum von SPD und Grünen einen Antrag der SPD (17/7370) abgelehnt, die nachhaltige Entwicklung in Subsahara-Afrika durch die Stärkung der Menschenrechte zu fördern. Der Bundestag folgte dabei einer Empfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17/9711). Nach dem Willen der SPD sollte die Bundesregierung vorrangig die menschenrechtlichen Ziele ihres Afrikakonzepts verfolgen. Zivilgesellschaftliche Akteure sollten als Alternative zu autoritären, willkürlichen oder fragilen staatlichen Strukturen gefördert werden.
Aktionsplan Nanotechnologie 2015: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 24. Mai aufgefordert, die Nanotechnologie im Rahmen des nationalen Aktionsplans Nanotechnologie 2015 und des achten EU-Forschungsrahmenprogramms einschließlich der verbrauchernahen Sicherheitsforschung weiter zu stärken. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7184) nahm er gegen das Votum der Opposition auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/9771) an. Die Nanotechnologie und ihre Akteure sollten durch viele Förderinstrumente unterstützt werden. Chancen und Risiken der nanotechnologischen Entwicklungen und Anwendungen müssten unter Beteiligung aller betroffenen und interessierten gesellschaftlichen Gruppen diskutiert und geklärt werden, heißt es zur Begründung. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/5917) ab, wonach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Erfassung und Regulierung von Nanostoffen zum Schutz der Verbraucher vorlegen sollte. Bei Enthaltung der SPD fand auch ein Antrag der Grünen (17/3689) keine Mehrheit, wonach die Bundesregierung den Handel mit verbrauchernahen Produkten mit Nanosilber verbieten sollte. Auch sollte eine Liste aller bis zum Verbot mit Nanosilber produzierten und in Deutschland erhältlichen verbrauchernahen Produkte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Bundestag folgte bei beiden Anträgen einer Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses (17/8821).
EU-Fischereipolitik: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 24. Mai einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Verantwortung für die entwicklungspolitische Dimension der EU-Fischereipolitik übernehmen" (17/9399) auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/9714) abgelehnt. Die Regierung sollte nach dem Willen der Fraktion dafür eintreten, dass das Recht auf angemessene Ernährung als Grundlage für EU-Fischereiabkommen mit Partnerländern festgeschrieben wird. Die EU sollte aufgefordert werden, ihre Subventionen für ihre Hochseeflotte zurückzufahren und einen Mindestsatz für die Energiesteuer auf Schiffsdiesel einzuführen. Auch sollte sie ihre eigenen Thunfisch-Fangquoten reduzieren.
Goldstone-Bericht zu israelischer Militäroperation im Gaza-Streifen: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 24. Mai einen Antrag der Linksfraktion (17/6339) abgelehnt, wonach sich die Bundesregierung dafür einsetzen sollte, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den sogenannten Goldstone-Bericht an den Internationalen Strafgerichtshof überweist. Er folgte damit einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/7532). Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hatte 2009 die Einsetzung einer Kommission beschlossen, die mögliche Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder internationaler Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte im Zuge der israelischen Militäroperation "Gegossenes Blei" im Gaza-Streifen vom 27. Dezember 2008 bis zum 18. Januar 2009 untersuchen sollte. Vorsitzender der Kommission war der frühere Richter am südafrikanischen Verfassungsgerichtshof, Richard Goldstone. Im "Goldstone-Bericht" genannten Abschlussbericht der Kommission wird nach Angaben der Linken festgestellt, es gebe Hinweise, dass die israelischen Streitkräfte, aber auch bewaffnete palästinensische Gruppen, gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen hätten. Die Linke wollte erreichen, dass sich der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs mit den Ergebnissen des Berichts befasst.
Sicherung von Wasser und Ernährung: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 24. Mai aufgefordert, den Wassersektor als Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen und neue Technologien für ein besseres Wassermanagement voranzutreiben. Einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9153) nahm er gegen das Votum der Opposition auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/9526) an. International muss sich die Regierung dafür einsetzen, dass das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung sowie der Aktionsplan der internationalen Entwicklungsbanken zu Wasser, Nahrung und Landwirtschaft umgesetzt werden.
Reformen in Myanmar: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 24. Mai aufgefordert, die Reformkräfte in Myanmar (Burma) zu unterstützen und den Wandel durch Forderungen nach freien Wahlen, Achtung der Menschenrechte und der Rechte von ethnischen und religiösen Minderheiten sowie der Freilassung aller politischen Gefangenen zu unterstützen. Zu prüfen sei, ob die deutsche Wirtschaft an der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit beteiligt werden kann. Ein entsprechender Antrag von CDU/CSU und FDP (17/9735) wurde mit Koalitionsmehrheit angenommen.
Rechte von Praktikanten: Der Bundestag hat am 24. Mai Anträge der SPD (17/3482), von Bündnis 90/Die Grünen (17/4044) und der Linksfraktion (17/4186) mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt, die die Rechte der Praktikantinnen und Praktikanten stärken sollten. Die SPD hatte einen gesetzlichen Vergütungsanspruch oder eine gesetzliche Beweislastregel dafür verlangt, dass tatsächlich ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Auch sollte die Frist, innerhalb der nach dem Ende des Praktikums Ansprüche angemeldet werden können, verlängert werden. Die Linke enthielt sich dazu. Die Grünen wollten flächendeckend gute Bedingungen schaffen, um die Ausbeutung von Praktikanten zu verhindern. Das Praktikum solle als Möglichkeit zum Erwerb von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen definiert und mit einem Mindestmaß an sozialer Absicherung versehen werden. Die Linke enthielt sich dazu. Eine gesetzliche Verankerung der Praktikanten-Rechte forderte Die Linke, die auch eine Abgrenzung von regulären Arbeitsverhältnissen forderte. Es sollten Mindeststandards für die maximale Dauer, die Vergütung und die Rahmenbedingungen geschaffen werden. SPD und Grüne enthielten sich dazu.
Änderungen im Wertpapier- und Börsenrecht beschlossen: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 24. Mai Änderungen im Wertpapier- und Börsenrecht beschlossen, als er den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes (17/8684) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/9645) annahm. Unter anderem werden die Obergrenzen für die Ausnahmen für Klein- und Daueremissionen von Wertpapieren ebenso erhöht wie die Schwellenwerte für Ausnahmen von der Wertpapierprospektpflicht. Das bislang nach dem Wertpapierprospektgesetz erforderliche jährliche Dokument entfällt ersatzlos. Wertpapierdienstleister werden verpflichtet, Emittenten oder Anbietern auf Antrag die Einstufung von Kunden mitzuteilen, wenn deren schriftliche Einwilligung vorliegt. Künftig muss die Prospektzusammenfassung Schlüsselinformationen enthalten, die dem Anleger bei der Anlageentscheidung helfen können. Die Zusammenfassung ist ab einer Mindeststückelung der Wertpapiere von 100.000 Euro entbehrlich. Fehlt bei einem öffentlichen Angebot der Wertpapierprospekt, kann das Bußgeld künftig bis zu 500.000 Euro betragen. Im Börsengesetz hat der Bundestag Regelungen für den Fall geschaffen, dass an einer Börse sowohl die an Wertpapierbörsen als auch an Warenbörsen handelbaren Wirtschaftsgüter und Rechte gehandelt werden.
Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung: Bei Enthaltung von SPD und Linksfraktion hat der Bundestag am 24. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/9617) angenommen. Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Ziel ist es, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung 25 Prozent bis zum Jahr 2020 erreicht. Für KWK-Anlagen, die zwischen dem Inkrafttreten des Gesetzes und Ende 2020 in Betrieb gehen, wurden die Zuschläge erhöht. Die Betreiber von KWK-Anlagen mit einer Leistung bis 50 Kilowatt erhalten 5,41 Cent pro Kilowattstunde wahlweise für einen Zeitraum von zehn Jahren oder für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden ab Betriebsaufnahme. Betreiber von KWK-Anlagen mit mehr als 50 Kilowatt Leistung haben Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für KWK-Strom für 30.000 Vollbenutzungsstunden. Bei einer Leistung bis zu zwei Megawatt gibt es 5,41 Cent pro Kilowattstunde für den Leistungsanteil bis 50 Kilowatt, vier Cent für den Anteil bis 250 Kilowatt und 2,4 Cent für den Anteil über 250 Kilowatt. Betreiber sehr kleiner KWK-Anlagen und Betreiber von Brennstoffzellen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowatt können sich auf Antrag vom Netzbetreiber vorab eine pauschalierte Zahlung der Zuschlüge für die Erzeugung von KWK-Strom für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden auszahlen lassen. Bei hocheffizienten Anlagen werden für den Leistungsanteil über zwei Megawatt 1,8 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Das Gesetz sieht auch Verbesserungen für modernisierte hocheffiziente Anlagen vor. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der SPD (17/9618) ab, in dem gefordert wurde, die Anreize zu verbessern und zum Beispiel 5,71 Cent statt 5,41 Cent pro Kilowattstunde für den Leistungsanteil bis 50 Kilowatt zu bezahlen. Keine Mehrheit fand auch ein Entschließungsantrag der Grünen (17/9749), die Zuschläge für alle Anlagenklassen gegenüber dem Stand von 2009 um 0,5 Cent pro Kilowattstunde zu erhöhen und für neue Anlagen pro Kilowattstunde 5,71 Cent (bis 50 Kilowatt), vier Cent (50 bis 250 Kilowatt), 2,6 Cent (250 Kilowatt bis zwei Megawatt) und zwei Cent (über zwei Megawatt) vorzusehen.
Rechtsschutz im Wahlrecht verbessert Der Bundestag hat am 24. Mai den Rechtsschutz in Wahlsachen verbessert. Einen gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/9391) nahm er bei Enthaltung der Linksfraktion in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (17/9733) an. Mit einem zweiten Gesetzentwurf der vier Fraktionen (17/9392) wurde Artikel 93 des Grundgesetzes (Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts) geändert. Auch dazu enthielt sich Die Linke. In namentlicher Abstimmung votierten 510 Abgeordnete für die Grundgesetzänderung, 66 enthielten sich. Da eine Zweidrittelmehrheit erforderlichd war, mussten mindestens 414 Abgeordnete dafür stimmen. Nach dem neuen Recht erhalten Vereinigungen, die vom Bundeswahlausschuss nicht als Parteien für eine Wahl zugelassen worden sind, die Möglichkeit, noch vor der Wahl Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben zu können. Dafür war die Grundgesetzänderung erforderlich. Der Bundeswahlausschuss wird um zwei Richterinnen oder Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die Landeswahlausschüsse werden um je zwei Richterinnen oder Richter eines Oberverwaltungsgerichts ergänzt. Im Wahlprüfungsverfahren wird die Feststellung, dass ein subjektives Wahlrecht verletzt wurde, ausdrücklich im Entscheidungstenor des Bundestages und gegebenenfalls des Bundesverfassungsgerichts festgehalten, auch wenn sie keine Auswirkung auf die Gültigkeit der Wahl hatte. Die Vorgaben für das Verfahren des Wahlprüfungsausschusses wurden präzisiert. Für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird auf das bisherige Erfordernis des Beitritts von einhundert Wahlberechtigten verzichtet. Auf Empfehlung des Innenausschusses (17/9748) lehnte der Bundestag gegen das Votum der übrigen Fraktionen einen Gesetzentwurf der Linken zur Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht durch Einführung der Sonneborn-Regelung (17/7848) ab. Darin war vorgesehen, dass der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht bei ablehnender Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Anerkennung von Vereinigungen als Parteien eröffnet wird. Gegen ablehnende Entscheidungen von Kreiswahlvorschlägen durch die Landeswahlausschüsse oder von Landeslisten durch den Bundeswahlausschuss sollte der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet werden, so Die Linke.
Strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation: Der Bundestag hat die Europäische Kommission am 24. Mai gebeten, ihren Richtlinienvorschlag über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Ratsdokument 16000/11) darauf hin zu überprüfen, ob die vorgeschlagenen Sanktionen wirklich unerlässlich sind. Er folgte mit dieser Entschließung bei Enthaltung der Linksfraktion einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/9770). Brüssel solle die Unerlässlichkeit der Vorschläge begründen, dabei die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs berücksichtigen und die Vereinbarkeit bestimmter Vorschläge mit dem Grundsatz der Bestimmtheit von Tatbeständen prüfen. Brüssel will die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, bestimmte Handlungen als Insider-Geschäfte oder Marktmanipulationen unter Strafe stellen, um einen integrierten und effizienten Finanzmarkt zu schützen. Aus Sicht des Bundestages ist unklar, warum die vorgesehenen Sanktionen unerlässlich sein sollen. Einzelne Tathandlungen würden bedenklich weit gefasst und würfen die Frage nach der Vereinbarkeit mit dem grundrechtlichen Bestimmtheitsgebot auf, heißt es zur Begründung.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 24. Mai Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 433 bis 436 übernommen (17/9588, 17/9589, 17/9590, 17/9591). (vom)