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"Das macht mich ratlos": Mit diesen Worten kritisiert Clemens Binninger das Bundeskriminalamt (BKA), das im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu der dem "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) angelasteten Mordserie noch 2006 mit "enormer Akribie" versucht habe, die Theorie von Tätern mit fremdenfeindlichem Motiv zu widerlegen. Der CDU-Abgeordnete wirft dem bayerischen Verfassungsschutz im Interview vor, "jede Eigeninitiative" unterlassen und in seinen Akten nicht nach Erkenntnissen über einen rechtsextremen Hintergrund der Tötungsdelikte gesucht zu haben. "Unerklärlich" ist für den Unions-Obmann im Untersuchungsausschuss, der Fehlgriffe bei den Ermittlungen zu der Erschießung von neun türkisch- oder griechischstämmigen Kleinunternehmern sowie einer Polizistin durchleuchten soll, wieso die Polizei nicht konsequent nach der Tatwaffe geforscht habe, deren Verbleib ins Umfeld der Täter geführt hätte. Das Interview im Wortlaut:
Bei den Ermittlungen sind offenkundig Fehler passiert. Doch selbst wenn alles optimal gelaufen wäre: Wie es scheint, gab es angesichts des höchst konspirativen Vorgehens der NSU-Zelle keine Chance, auf die rechtsextreme Spur zu kommen.
Auch bei optimal organisierten Ermittlungen wäre die Aufklärungsarbeit sehr schwierig gewesen. Es gab keine Bekennerschreiben, keine DNA-Spuren. Selbst heute tut sich der Generalbundesanwalt nicht leicht, Beweise für einzelne Taten zu finden. Gleichwohl hätte ein professionelleres Vorgehen der Behörden Ansätze liefern können, um etwa über intelligente Rasterfahndungen den Kreis potenzieller Täter näher einzugrenzen. Aber natürlich ohne Erfolgsgarantie.
Es wurde durchaus in Richtung Rechtsextremismus ermittelt. Nun wird kritisiert, die Verfolgung dieser Theorie sei mit weniger Aufwand betrieben worden als Ermittlungen im kriminellen Milieu. Hätte eine andere Gewichtung tatsächlich mehr bewirken können?
Die Vermutung, es sei überhaupt nicht nach rechtsextremen Hintergründen geforscht worden, lässt sich nicht aufrechterhalten. Man muss auch konzedieren, dass viel unternommen wurde, was zur Erhellung beider Hypothesen nützlich war, das gilt etwa für den Abgleich von Handydaten. Indes bleibt die Kritik gerechtfertigt, dass der bei der Spurensuche im kriminellen Milieu oder im persönlichen Umfeld der Opfer getätigte Aufwand sehr viel größer war als das Engagement bei der Durchleuchtung der in die rechtsextreme Szene weisenden Einzeltätertheorie. Hätte man da mehr getan, wäre man vielleicht auf mehr Verwertbares gestoßen.
Kompetenzstreit hat verhindert, dass die Ermittlungen zentral beim Bundeskriminalamt angesiedelt wurden. Aber das hätte nichts gebracht: Das BKA wollte von einem rechtsextremen Hintergrund noch weniger wissen als die bayerische Sonderkommission (Soko) Bosporus.
Eine wichtige Lehre lautet: Ereignen sich solche Taten in mehreren Ländern, so ist eine zentrale Ermittlungsführung mit Weisungskompetenz vonnöten, das kann, muss aber nicht das BKA sein. Im konkreten Fall der Mordserie hätte eine BKA-Zuständigkeit wahrscheinlich leider nichts genutzt. Wie wir aus den Akten wissen, hat das BKA noch 2006 mit enormer Akribie versucht, die Theorie von einem Täter oder von zwei Tätern mit fremdenfeindlichem Motiv zu widerlegen. Das macht mich ratlos.
Die praktische Kooperation zwischen den diversen Behörden hat nicht gut funktioniert, sei es zwischen Soko Bosporus und bayerischem Verfassungsschutz, zwischen BKA und Soko oder länderübergreifend zwischen Ermittlungsinstanzen. Wie erklären Sie sich diese Defizite?
Da kann vieles zusammenkommen, bürokratische und rechtliche Hindernisse, persönliche Animositäten, geringeres Interesse an fremden Fällen. Bei der Polizei war wohl das Hauptproblem, dass ihre Ermittlungen wie eine auf Konsenssuche angelegte Gremienarbeit organisiert waren. Das konnte nicht funktionieren, es hätte jemanden geben müssen, der das Sagen hatte. Auf der anderen Seite ist es deprimierend, wie bürokratisch und formalistisch der Verfassungsschutz auf das Begehren der Polizei reagiert hat, Daten über Rechtsextremisten aus dem Raum Nürnberg zu übermitteln, wo drei der zehn Morde geschahen. Das Ersuchen der Polizei mag zunächst unpräzise formuliert gewesen sein, doch der Geheimdienst ließ jede Eigeninitiative vermissen, um von sich aus in seinen Akten nach Erkenntnissen zu recherchieren.
Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Soll das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten aufgehoben oder ausgehöhlt werden? Das wäre doch sehr fragwürdig.
Niemand zweifelt das Trennungsgebot an, doch darf dies nicht dazu führen, dass man nicht zusammenarbeitet und keine Erfahrungen austauscht. Aus meiner Sicht benötigen wir ein Gesetz, das Polizei und Geheimdienste verpflichtet, ihre Erkenntnisse über gewaltbereite Rechtsextremisten in eine gemeinsame Datei einzustellen.
Erschossen wurden die Opfer mit einer Spezial-Ceska. Bis auf acht Exemplare konnte der Verbleib all dieser Pistolen geklärt werden. Wäre es nicht sinnvoller gewesen, mit mehr Akribie den Umlauf auch der letzten acht Waffen herauszufinden statt mit einem Riesenaufwand 30 Millionen Daten ergebnislos zu durchforsten?
Es ist unerklärlich, wieso der Verbleib der letzten acht Pistolen, darunter die Tatwaffe, im Dunkel verharrte. Es gab es nur zwei handfeste Spuren: An Tatorten wurden mehrfach zwei junge, männliche Radfahrer gesehen, und als Pistole wurde ein Spezialmodell der Ceska 83 eingesetzt. Hätte man den Weg der Tatwaffe weiter aufgeklärt, hätte dies zumindest in das Umfeld der Täter geführt. Nach dem Auffliegen der NSU-Zelle hat der in der Schweiz lebende Käufer der besagten Pistole gestanden, diese weitergereicht zu haben. Ich verstehe nicht, wieso sich die Polizei ursprünglich von dessen Aussage abspeisen ließ, er habe die Waffe zwar bestellt, sie sei aber nicht geliefert worden. Diesem Rätsel werden wir im Ausschuss noch näher nachgehen.
(kos)