Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Mit der mangelhaften Übersetzung von EU-Dokumenten in die nationalen Sprachen hat sich am Mittwoch, 13. Juni 2012, der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union unter Vorsitz von Gunther Krichbaum (CDU/CSU) befasst. Dabei wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen (17/9736) bei Enthaltung der Opposition angenommen, wonach die Bundesregierung das Thema zum Gegenstand der nächsten Finanzplanung von 201 bis 2020 machen soll. EU-Kommission wie EU-Rat sollen die für Übersetzungen nötigen Mittel künftig gesondert ausweisen. Die EU-Organe werden aufgefordert, die "von ihnen erbrachten Übersetzungsleistungen in dem für die Mitwirkung der nationalen Parlamente erforderlichen Maße zu steigern".
Zudem soll sich die Regierung laut Antrag von CDU/CSU und FDP in Brüssel dafür einsetzen, dass auch im intergouvernementalen Rahmen wie den Euro-Rettungsschirm-Mechanismen oder dem Fiskalpakt ein den EU-Organen vergleichbares Übersetzungsregime etabliert wird. Diese Papiere dürften den Parlamenten nicht länger nur auf Englisch vorgelegt werden. Koalitionsvertreter monierten, die Verhältnisse würden "immer schlimmer". Dies sei nicht mehr zu tolerieren, vor allem, weil nun eine Vielzahl an wichtigen Papieren zur Euro-Rettung in Brüssel erstellt werde.
Ein Änderungsantrag der Linksfraktion wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt. In ihm wurde unter anderem gefordert, dem nächsten mittelfristigen EU-Finanzrahmen nur zuzustimmen, wenn die deutschen Übersetzungsforderungen von der EU berücksichtigt würden. Die Linke argumentierte, nur durch dieses Druckmittel könne überhaupt etwas positiv in Brüssel bewegt werden, denn bisher sei trotz aller Forderungen in dieser Richtung "nichts passiert".
Vertreter von SPD und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass die Frage der Kosten für die verlangten Übersetzungen in dem Koalitionsantrag nicht ausreichend thematisiert werde, obwohl die Koalition das EU-Budget reduzieren wolle. Nach Ansicht der Opposition müssten die geforderten Übersetzungsausgaben für den intergouvernementalen Rahmen national und nicht aus EU-Mitteln bestritten werden.
Trotz aller Differenzen im Detail waren sich alle Fraktionen einig, dass die EU ihre eigenen Regeln einhalten müsse, wonach alle europäischen Dokumente von allgemeiner Geltung in die 23 Amtssprachen übersetzt werden müssen. Nur so könnten die nationalen Parlamente ihrem Kontroll- und Mitwirkungsauftrag in EU-Angelegenheiten nachkommen. Der Bundestag will den Antrag nach halbstündiger Debatte am späten Donnerstagabend beschließen. (kru)