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Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. Oktober, und Freitag, 26. Oktober 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:
Finanzierung von Frauenhäusern: Bei Enthaltung von SPD und Grünen hat der Bundestag am 26. Oktober einen Antrag der Linksfraktion (17/243) abgelehnt, eine bundeseinheitliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen. Das Parlament folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/2070 Buchstabe b). Die Linke wollte, dass alle schutzsuchenden Frauen und deren Kinder unabhängig von ihrer finanziellen oder leistungsrechtlichen Stellung im gesamten Bundesgebiet Aufnahme und professionelle Hilfe in Schutzeinrichtungen finden können.
Anträge zu Burma abgelehnt: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Oktober einen Antrag der SPD (17/9727) abgelehnt, Burma (offiziell: Myanmar) auf dem Weg zur Demokratie zu begleiten und zu unterstützen. Bei Enthaltung der Linken und gegen die Stimmen von SPD und Grünen lehnte das Parlament ferner einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/9739) ab, den demokratischen Wandel in Myanmar zu unterstützen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/10903).
Steuerabkommen mit Liechtenstein: Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 17. November 2011 mit Liechtenstein (17/10753) auf Empfehlung des Finanzausschusses (17/11104) angenommen. Unter anderem wird auf eine Quellenbesteuerung für zwischengesellschaftliche Dividendenzahlungen ab einer Mindestbeteiligung von zehn Prozent bei einer Mindesthaltedauer der Beteiligung von einem Jahr verzichtet. Vereinbart wurde auch ein Quellenbesteuerungsrecht für die Erträge aus der Vermarktung von Persönlichkeitsrechten durch Künstler oder Sportler. Eine Informationsaustauschklausel erlaubt einen spontanen und automatischen Austausch von Informationen in Steuersachen.
Mineralölhaltige Druckfarben: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linken und der Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober einen Antrag der Linksfraktion (17/7371) abgelehnt, mineralölhaltige Druckfarben bei wiederverwendbarem Papier und Lebensmittelverpackungen zu verbieten. Er folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (17/10661). Die Linke hatte darauf verwiesen, dass gesundheitsschädliche Kohlenwasserstoffe in hohen Anteilen von Werbe- und Informationsaufdrucken, vor allem aber aus Druckfarbenrückständen in Recyclingpapier in die damit verpackten Lebensmittel übergehen. Die Schadstoffe reicherten sich im Körper an und könnten Schäden an den inneren Organen sowie Krebs hervorrufen. Daher sei die Verwendung mineralölhaltiger Druckfarben bei wiederverwendbaren Papier- und Kartonmaterialen zu verbieten, so die Fraktion.
Transporte von Euro-Bargeld im Euroraum: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 25. Oktober einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Vorschlag für eine EU-Verordnung Nr. 1214/2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums (17/10759) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11186) angenommen. Die Verordnung sieht eine Lizenz für solche Geldtransporte vor und soll einen einheitlichen Markt für Euro-Bargeldtransporte schaffen. Die Lizenz wird von nationalen Behörden erteilt.
Nationales Reformprogramm 2012: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober einen Antrag der SPD (17/9154) abgelehnt, wonach das nationale Reformprogramm 2012 soziale Ziele der Strategie "Europa 2020" berücksichtigen müsse. Andere Ziele wie die Haushaltskonsolidierung und die Stabilisierung des Finanzsektors sollten nach dem Willen der SPD gleichrangig berücksichtigt werden. Die europäische Sparpolitik sei durch eine soziale Wachstumspolitik zu ergänzen, so die Fraktion. Der Bundestag folgte bei seinem Votum einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/9480).
Lebenspartner werden Ehegatten aus EU-Staaten gleichgestellt: Lebenspartner von EU-Bürgern werden den Ehegatten von EU-Bürgern beim Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß dem Freizügigkeitsgesetz/EU gleichgestellt. Das hat der Bundestag am 25. Oktober beschlossen, als er gegen das Votum der Linksfraktion und bei Enthaltung von SPD und Grünen den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften (17/10746) auf Empfehlung des Innenausschusses (17/11105) annahm. Umgesetzt wurde auch die EU-Vorgabe, wonach diese Rechte bei einem Rechtsmissbrauch oder Betrug etwa durch Scheinehen verweigert, aufgehoben oder widerrufen werden können. Die bisherige Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger wird abgeschafft.
Einführung einer Spielerkarte: Der Bundestag hat am 25. Oktober eine Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer Spielerkarte in Spielhallen mit Unterhaltungsspielgeräten geschaffen. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze (17/10961) nahm er bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/11164) an. Spielhallen, in denen nur Unterhaltungsspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit aufgestellt sind, brauchen künftig keine Erlaubnis mehr. Eingeführt wurde ein Unterrichtungsnachweis für die Automatenaufsteller, der belegt, dass der Unterrichtete die Rechtsvorschriften kennt, die für das Spielgewerbe notwendig sind. Es dürfen nur solche Personen Spielgeräte aufstellen, die diesen Unterrichtungsnachweis besitzen. Die Kosten für den Unterrichtungsnachweis liegen voraussichtlich unter 150 Euro. Darüber hinaus wird vom Aufsteller der Nachweis eines Sozialkonzepts verlangt, das darlegt, wie er und seine Beschäftigten frühzeitig problematisches Spielverhalten erkennen.
Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (17/10749, 17/10962) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11185) angenommen. Damit werden die Meister in der gesetzlichen Rentenversicherung anderen selbstständigen Handwerkern gleichgestellt. Das bisher umlagefinanzierte obligatorische Zusatzversorgungssystem wird geschlossen. Darüber hinaus werden Ansprüche von Versicherten geregelt, die erst in den letzten fünf Jahren vor Schließung des Zusatzversorgungssystems Pflichtmitglieder der Versorgungsanstalt geworden sind.
Eigenbeteiligung Schwerbehinderter im ÖPNV erhöht: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesrates zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (17/10146) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11184) angenommen. Damit erhöht sich die Eigenbeteiligung von freifahrtberechtigten schwerbehinderten Personen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von bisher fünf Euro auf sechs Euro monatlich. Der Beitrag wird künftig dynamisiert. Die Länder erstatten den Verkehrsbetrieben die Fahrgeldausfälle für die kostenlose Beförderung schwerbehinderter Menschen, die aufgrund eines Schädigungsgrades von mindestens 50 Anspruch auf Versorgung haben oder Entschädigung erhalten, sowie von deren Begleitperson und deren mitgeführter Gegenstände. Bislang hat der Bund die Erstattung der Beförderungskosten übernommen. Entsprechend verringern die Länder ihre Abführungen aus dem Verkauf der Wertmarken für die Freifahrtberechtigung an den Bund. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/11226), auf die Erhöhung des Preises für die Wertmarke um 20 Prozent und die Dynamisierung der Eigenbeteiligung zu verzichten.
Entgeltmeldungen an die Berufsgenossenschaften: Einstimmig hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (17/10750) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11176) angenommen. Damit werden die gesonderten Entgeltmeldungen der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaften (Lohnnachweis) nicht bereits ab 2014 abgelöst und in das allgemeine sozialversicherungsrechtliche Meldeverfahren integriert, sondern erst ab 2016. Außerdem wird die Zuständigkeit von gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand für öffentliche Unternehmen neu geregelt.
Gerichtsstand bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen Gerichtsstand bei besonderer Auslandsverwendung der Bundeswehr (17/9694) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (17/11182) zugestimmt. Damit wird in Kempten im Allgäu ein einheitlicher Gerichtsstand für solche Strafverfahren begründet, die während eines dienstlichen Aufenthalts oder mit Bezug zum Dienst im Ausland begangen wurden. Das Fehlen eines einheitlichen Gerichtsstands hat laut Bundesregierung in der Vergangenheit zu Verfahrensverzögerungen aufgrund von Zuständigkeitsproblemen geführt. In Fällen, in denen Deutsche Opfer einer Straftat im Ausland wurden und diese im Inland anzeigen wollen, ist künftig die zuerst mit der Sache befasste Staatsanwaltschaft zuständig.
Steuerliches Reisekostenrecht geändert: Bei Enthaltung der Grünen und gegen die Stimmen der SPD und der Linken hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (17/10774) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11180) angenommen. Unter anderem werden bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen die Mindestabwesenheitszeiten verringert und statt der bisher dreistufigen Staffelung eine zweistufige Staffelung der Pauschalen eingeführt (im Inland zwölf Euro und 24 Euro, die niedrigste Pauschale von sechs Euro entfällt). Bei Fahrten zur regelmäßigen Arbeitsstätte (neuer Begriff: erste Tätigkeitsstätte) gibt es nur noch eine solche Stätte je Dienstverhältnis, die entweder vom Arbeitgeber oder anhand von "quantitativen Elementen" festgelegt wird. Vereinfacht wurden auch die Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung. Beim steuerlichen Verlustrücktrag wurde der Höchstbetrag von derzeit 511.500 Euro auf eine Million Euro angehoben. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/5525), die Verlustverrechnung einzuschränken, um Steuereinnahmen sicherzustellen, lehnte der Bundestag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab.
Jahressteuergesetz 2013 beschlossen: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober den Entwurf der Bundesregierung für ein Jahressteuergesetz 2013 (17/10000, 17/10604) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11190) angenommen. Das Gesetz enthält eine Fülle von steuerrechtlichen Änderungen. Unter anderem werden der Wehrsold freiwillig Wehrdienstleistender, die Bezüge von Reservisten und das Taschengeld beim Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienst und anderen zivilen Freiwilligendiensten steuerfrei gestellt. Für Unterhaltsempfänger bleibt künftig ein "angemessenes Hausgrundstück" bei der Ermittlung des eigenen Vermögens unberücksichtigt. Im Grunderwerbsteuerrecht werden eingetragene Lebenspartner rückwirkend zum 1. August 2001 in allen noch nicht bestandskräftigen Altfällen Ehepartnern gleichgestellt. Die Umsatzsteuerbefreiung wird auf Heilbehandlungen im Rahmen der hausarztzentrierten und besonderen ambulanten Versorgung ausgeweitet. Für Unternehmen werden die steuerlichen Aufbewahrungsfristen von zehn auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt. Der Bundestag lehnte in einer namentlichen Abstimmung mit 306 Nein-Stimmen zu 244 Ja-Stimmen einen Änderungsantrag der SPD (17/11193) ab, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Hotels wieder abzuschaffen. Keine Mehrheit fand auch ein Änderungsantrag der Linken (17/11194), wonach eine Steuervergünstigung nur solchen Körperschaften gewährt werden dürfe, die nicht gegem den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen. Auch die Grünen scheiterten mit zwei Änderungsanträgen (17/11195, 17/11196). Zum einen wandten sie sich gegen die beschlossene Verkürzung von Aufbewahrungsfristen für Unternehmen, weil dies zu Steuermindereinnahmen führen würde, zum anderen sollten steuerrechtliche Benachteiligungen von Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen, zum Beispiel im Hinblick auf den Kinder- und Betreuungsfreibetrag, beseitigt werden. Über letzteren Antrag wurde namentlich abgestimmt. 253 Abgeordnete stimmten mit Ja, 288 mit Nein, neun enthielten sich der Stimme. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der SPD (17/11197), Lebenspartnerschaften steuerrechtlich mit Ehen gleichzustellen, Begünstigungen für die Unternehmensnachfolge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu ändern, um missbräuchliche Gestaltungen wie Cash-GmbHs zu verhindern, und Aufbewahrungsfristen steuerrelevanter Unterlagen nicht zu verkürzen.
Versicherungsteuer- und Kfz-Steuergesetz geändert: Bei Enthaltung der SPD und gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (17/10039, 17/10424) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11183) beschlossen. Danach gilt das Versicherungsteuergesetz ab 2013 auch in der deutschen Wirtschaftszone vor der Küste und damit auch für Offshore-Windanlagen. Bei der Kfz-Steuer wird der Förderzeitraum der steuerlichen Begünstigung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre erhöht und auf andere reine Elektrofahrzeuge erweitert. Das Gesetz enthält ferner eine ab 2013 geltende Regelung zur Besteuerung von Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden. Abgelehnt wurde auch ein Änderungsantrag der Grünen (17/11198), die Kfz-Steuer vollständig am Kohlendioxidausstoß zu orientieren. Fahrzeuge mit hohem Ausstoß sollten höher besteuert werden.
Stärkung der deutschen Finanzaufsicht: Gegen das Votum der Linksfraktion und gegen die Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht (17/10040, 17/10252) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/11119) angenommen. Beschlossen wurde damit die Errichtung eines Ausschusses für Finanzstabilität, dem Vertreter der Bundesbank, des Bundesfinanzministeriums, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und ohne Stimmrecht ein Vertreter der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung angehören. Der Ausschuss soll die Finanzstabilität erörtern und gegebenenfalls Warnungen aussprechen und Gegenmaßnahmen empfehlen. Beschlossen wurde auch, für BaFin-Beschäftigte eine Stellenzulage zu schaffen, um qualifizierte Mitarbeiter gewinnen zu können. Der Finanzausschuss hatte zusätzlich eine neue rechtliche Grundlage für die von den Banken erhobene Umlage zur Finanzierung der Aufsicht durch die BaFin sowie die Möglichkeit für den Ausschuss für Finanzstabilität, Länderbehörden bei Gefahren zum Handeln zu bewegen und mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken zusammenzuarbeiten, in das Gesetz mit aufgenommen. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Grünen (17/11172), wonach "verdeckte Testberatungen" der BaFin gesetzlich zugelassen werden sollten, um die Qualität der Anlageberatung besser überprüfen zu können. In namentlicher Abstimmung votierten 313 Abgeordnete gegen, 123 Abgeordnete für den Änderungsantrag, 124 enthielten sich. Der Bundestag wies bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen auch einen Entschließungsantrag der SPD (17/11173) ab, wonach die Regierung vorschlagen sollte, wie das künftige Zusammenspiel zwischen einer neuen europäischen Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank, der bisherigen europäischen Bankenaufsicht EBA und den nationalen Aufsichtsbehörden BaFin und Deutsche Bundesbank aussehen sollte.
Wirtschaft im Umbruch: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und mit den Stimmen von Union, FDP und Linksfraktion hat der Bundestag am 25. Oktober einen Antrag der SPD (17/8346) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/8642) abgelehnt, Chancen zu nutzen und jetzt eine vorsorgende Wirtschaftspolitik einzuleiten. Darin hatte die SPD die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Regeln zu vereinbaren, dass die Wirtschafts- und Währungsunion zu einer stabilitäts- und wachstumsorientierten Wirtschafts- und Fiskalunion ausgebaut wird. Darüber hinaus sollte in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt werden. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/11162), den Wandel der Wirtschaft ökologisch, sozial und europäisch zu gestalten. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, Strategien für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik umzusetzen, die die Wirtschaft beim tiefgreifenden Transformationsprozess unterstützen, etwa ein Klimaschutzgesetz und eine Rohstoffstrategie. Die Koalition und Die Linke stimmten gegen den Antrag, die SPD enthielt sich.
Steuerabkommen mit der Schweiz verabschiedet: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 25. Oktober dem Abkommen mit der Schweiz vom 21. September 2011 über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom 5. April 2012 (17/10059) angenommen. Er folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/11093). In namentlicher Abstimmung votierten 312 Abgeordnete für und 256 gegen den Gesetzentwurf, es gab eine Enthaltung. Damit sollen bislang nicht versteuerte Kapitalerträge deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz ab 2013 wie in Deutschland mit einer 25-prozentigen Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag) belegt werden. Erbschaften sollen einem "Steuerrückbehalt" in Höhe von 50 Prozent unterliegen oder der deutschen Finanzverwaltung gemeldet werden. Für die Vergangenheit wurde mit der Schweiz eine Nachversteuerung bislang unversteuerter Vermögenswerte in der Schweiz in einem "pauschalierenden, massentauglichen Verfahren" vereinbart. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Der Bundestag lehnte Entschließungsanträge der SPD (17/11152) und der Grünen (17/11153) zum Gesetzentwurf ab. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, auf einen automatischen Informationsaustausch hinzuarbeiten und sich finanziell am Kauf von sogenannten Steuer-CDs zu beteiligen. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, sich international für ein anerkanntes Lösungsmodell für das Problem unversteuerter Vermögenswerte in früheren "Steueroasen" einzusetzen.
Beitragssätze zur Rentenversicherung gesenkt: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 25. Oktober die Beitragssätze zur allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent ab Januar 2013 gesenkt. Den Beitragssatz in der knappschaftlichen Rentenversicherung wird vom 26 auf 25,1 Prozent gesenkt. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (17/10743, 17/11059 neu) nahm das Parlament in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11175) an. Bei Enthaltung der Linksfraktion lehnte das Parlament mit den Stimmen von Union, FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf der SPD über die Schaffung eines Demografie-Fonds in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung (17/10775). Danach sollte der jetzige Beitragssatz beibehalten und auf eine Begrenzung der Rücklagen der Rentenversicherung verzichtet werden, um einen Demografie-Fonds bilden und mittelfristig stabil halten zu können. Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Union, FDP und Grünen fand auch ein Antrag der Linksfraktion (17/10779) keine Mehrheit, die Rentenbeiträge nicht abzusenken und Spielräume für Leistungsverbesserungen zu nutzen. Schließlich lehnte der Bundestag bei Enthaltung der SPD mit den Stimmen von Union, FDP und Linksfraktion einen Antrag der Grünen (17/11010) ab, die Beitragssätze nachhaltig zu stabilisieren, die Erwerbsminderungsrente zu verbessern und das Reha-Budget angemessen auszugestalten.
Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag: Bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die weitere Bereinigung von Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag (17/10755) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/11092) angenommen. Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik und der DDR enthält unter anderem Übergangsrecht, mit dem besondere Regelungen zur Anwendung von Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes im Beitrittsgebiet getroffen wurden. Bereits in der Vergangenheit wurden große Teile dieses Übergangsrechts aufgehoben, einige wurden in die jeweiligen Bundesgesetze aufgenommen. Mit dem Gesetz wird die Bereinigung dieses Übergangsrechts fortgesetzt.
ERP-Wirtschaftsplan 2013 beschlossen: Einstimmig hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 (17/10915) auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/11165) beschlossen. Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück und hat den Zweck, vor allem mittelständischen gewerbliche Unternehmen und Freiberuflern zinsgünstige Finanzierungen anzubieten. Von den 770 Millionen Euro des Wirtschaftsplans entfallen 763 Millionen Euro auf Investitionen und 6,2 Millionen Euro auf Zuweisungen und Zuschüsse. Zur Finanzierung zinsgünstigen Beteiligungskapitals und zinsgünstiger Darlehen stehen 6,35 Milliarden Euro zur Verfügung, von denen 3,75 Milliarden Euro auf Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen, 1,2 Milliarden Euro auf Innovationsförderung, 300 Millionen Euro auf Vorhaben in regionalen Fördergebieten, eine Milliarde Euro auf Exportfinanzierung und 100 Millionen Euro auf die Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Tätigkeit ausländischer Flugsicherungen im deutschen Luftraum verlängert: Der Bundestag hat am 25. Oktober bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (17/10958) auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/11181) angenommen. Damit wird die Ende 2012 auslaufende Übergangsfrist, innerhalb der ausländische Flugsicherungsorganisationen im grenznahen Bereich des deutschen Luftraums tätig sein können, um zwei Jahre bis Ende 2014 verlängert. Auch wurde im EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung geschaffen, um die EU-Verordnung durchsetzen und einhalten zu können.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg und den Niederlanden: Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 25. Oktober dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 23. April 2012 mit Luxemburg zugestimmt. Bei Dividenden aus zwischenstaatlichen Beteiligungen (Schachteldividenden) wird der Quellensteuersatz von zehn auf fünf Prozent und die Mindestbeteiligungshöhe von 25 auf zehn Prozent gesenkt. Das Abkommen beinhaltet ein Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten und staatlich geförderte Renten im jeweiligen Quellenstaat, eine Klausel zugunsten Deutschlands von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode und einen umfassenden Informationsaustausch zur Eindämmung des "schädlichen Steuerwettbewerbs". Bei Enthaltung von Linksfraktion und Grünen billigte der Bundestag auch den Gesetzentwurf zum Doppelbesteuerungsabkommen vom 12. April 2012 mit den Niederlanden. Der Quellensteuersatz bei Schachteldividenden wurde auch hier auf fünf Prozent gesenkt. Neben dem Besteuerungsrecht des Kassenstaates für Sozialversicherungsrenten hat auch der Förderstaat ein Besteuerungsrecht für Renten, die mehr als 15.000 Euro jährlich betragen. Für Ölförderung vor der Küste wurde eine 30-Tage-Frist vereinbart, ab welcher ein Besteuerungsrecht wie bei einer Betriebsstätte vorliegt. Der Informationsaustausch erstreckt sich nicht nur auf Bankenauskünfte, sondern auch auf die Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfinanzierung. Der Bundestag folgte mit seinen Beschlüssen einer Empfehlung des Finanzausschusses (17/11106).
Klimaschutz in der Stadt: Der Bundestag hat am 25. Oktober einen SPD-Antrag zur klimagerechten Stadtpolitik (17/7023) und zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zum Klimaschutz in der Stadt (17/5368) sowie zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz in Gebäuden (17/5778) auf Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/8384) abgelehnt. Dem Antrag der SPD stimmte die Opposition zu, beim ersten Antrag der Grünen enthielt sich die SPD, während Die Linke dafür stimmt, beim zweiten Antrag enthielten sich SPD und Linksfraktion. Die SPD hatte die Bundesregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Städte finanziell und rechtlich handlungsfähig bleiben. Auch sollte sie leistungsfähige Verkehrskonzepte entwickeln, kommunale Unternehmen stärken und die Potenziale der energetischen Gebäudesanierung sozial verträglich nutzen. Steigende Energiekosten sollten sozial gerecht abgefangen werden. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, den Klimaschutz im Baurecht zu verankern und die energetische Stadterneuerung auszubauen. Auch sollte die Regierung eine Energiesparoffensive in Gebäuden umsetzen und Standards für Wärme- und Kühlungsverbrauch in Gebäuden festlegen.
Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 25. Oktober Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 480 bis 486 übernommen (17/11020, 17/11021, 17/11022, 17/11023, 17/11024, 17/11025, 17/11026).
Höhere Verdienstgrenzen bei Minijobs: Mit 315 Ja-Stimmen bei 268 Nein-Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (17/10773) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/11174) angenommen. Damit wird die Arbeitsentgeltgrenze bei Minijobs zum 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben. Ebenfalls angehoben wird die Verdienstgrenze für das monatliche Gleitzonenentgelt bei sogenannten Midijobs auf 850 Euro. Die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Möglichkeit der vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zugleich in eine Rentenversicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt. Bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion (17/7386) ab, wonach abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro Entgelt der Sozialversicherungspflicht unterliegen und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden sollte.
Christian Ahrendt neuer Vizepräsident des Bundesrechnungshofes Der Bundestag hat den FDP-Bundestagsabgeordneten Christian Ahrendt am 25. Oktober in geheimer Wahl zum neuen Vizepräsidenten des Bundesrechnungshofes gewählt. Für Ahrendt stimmten 449 Abgeordnete, gegen ihn 55, während sich 57 der Stimme enthielten. Ahrendt folgt im Amt auf den früheren Bonner CDU-Bundestagsabgeordneten Norbert Hauser, der das Amt von 2002 bis 2011 innehatte. Präsident der Bonner Behörde ist Prof. Dr. Dieter Engels. Der 49-jährige Rechtsanwalt Christian Ahrendt vertritt seit 2005 den mecklenburgischen Wahlkreis Schwerin-Ludwigslust im Bundestag. Gewählt wurde er über die Landesliste Mecklenburg-Vorpommern. Er war bislang Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion sowie Mitglied des Ältestenrates. Die Bundesregierung hatte Ahrendt mit Schreiben vom 24. Oktober vorgeschlagen. Auch der Bundesrat muss dem Vorschlag zustimmen. (vom/26.10.2012)