Navigationspfad: Startseite > Dokumente > Web- und Textarchiv > Textarchiv
Die Rechte und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sind Thema im Bundestag. © dpa Themendienst
Die Rechte und Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sind am Freitag, 9. November 2012, Thema im Bundestagsplenum. Anlass der 90-minütigen Debatte ab etwa 10.50 Uhr sind Anträge der SPD-Fraktion und der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP. Die Sozialdemokraten fordern in ihrem Antrag "UN-Konvention jetzt umsetzen – Chancen für eine inklusive Gesellschaft nutzen" (17/7942), die deutschen Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) zu überprüfen.
In ihrem Antrag formulieren die Sozialdemokraten einen umfangreichen Maßnahmenkatalog unter anderem zu den Bereichen Bewusstseinsbildung und Gleichstellung, Assistenz und Mobilität, Arbeit und berufliche Rehabilitation, Bildung, Kinder und Familie, Barrierefreiheit und Bahnverkehr.
So fordern sie zum Beispiel ein Konzept für ein "Disability Mainstreaming" für Politik und Gesetze, um Vorurteile abzubauen und ein Bewusstsein zu schaffen, das sensibel für Menschen mit Behinderung ist. Gesetze, die Menschen mit Behinderung betreffen, dürften nicht ohne deren Beteiligung entstehen, heißt es in dem Antrag.
Außerdem müsse geprüft werden, welche Leistungen zur sozialen Teilhabe zukünftig ganz oder teilweise einkommens- und vermögensunabhängig ausgestaltet werden können. Ein bestehender Teilhabebedarf dürfe grundsätzlich nicht zur Sozialhilfe-Abhängigkeit führen. Die Abgeordneten verlangen außerdem eine konsequente Umsetzung der inklusiven Bildung und eine komplette Barrierefreiheit im öffentlichen Personenverkehr.
Der zuständige Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich bereits mit dem Antrag befasst und in seiner Beschlussempfehlung (17/10010) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der antragsstellenden Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündis 90/Die Grünen für die Ablehnung des Antrags plädiert.
Auch der zweite Antrag der SPD-Fraktion, "Behinderung und Entwicklungszusammenarbeit – Behindertenrechtskonvention umsetzen und Entwicklungszusammenarbeit inklusiv gestalten" (17/8926), war im Ausschuss auf Widerstand gestoßen. Er wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen der drei Oppositionsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales abgelehnt (17/10330). Die SPD-Fraktion hatte sich in dieser Vorlage dafür ausgesprochen, die Belange von Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit stärker als bisher zu berücksichtigen.
Einzelne entwicklungspolitische Maßnahmen würden zwar schon lange gefördert, die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK), die Deutschland 2009 ratifiziert habe, verlaufe jedoch schleppend, heißt es in dem Antrag weiter. Ein weiteres Anliegen der Fraktion ist die Beseitigung der Ursachen von Behinderungen – unter anderem durch Friedenssicherung und Konfliktprävention (Verhinderung von Landminen) und durch verstärkte Förderung beim Auf- und Ausbau von öffentlichen Gesundheitssystemen und bei der Erforschung von armutsbedingten und vernachlässigten Krankheiten wie zum Beispiel Lepra.
Die Koalitionsfraktionen setzen sich in ihrem Antrag (17/9730) für ein "selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen" als Grundsatz der deutschen Entwicklungspolitik ein. Somit unterstützen sie das Anliegen der Bundesregierung, die "Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit nicht nur zu verankern", sondern im Entwicklungsministerium (BMZ) und seinen Durchführungsorganisationen auch "systematischer zu gestalten".
Zudem soll unter anderem die Lage von Behinderten in Entwicklungsländern verstärkt auf bilateraler Ebene und auf Ebene der EU thematisiert werden. Die Abgeordneten begrüßen die Entwicklung eines Aktionsplans des BMZ, der "im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention" und mit der "Einbindung der Zivilgesellschaft" auf die stärkere Einbeziehung von Behinderten in der Entwicklungszusammenarbeit zielt.
Auch der Koalitionsantrag wurde bereits im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert und bewertet. In der Beschlussempfehlung (17/10330) spricht sich das Gremium für die Annahme des Antrags aus. Dafür hatten die Abgeordneten von CDU/CSU und FDP sowie der Linksfraktion gestimmt. Die SPD hatte egen den Antrag gestimmt. Die Grünen hatten sich enthalten. (ver/01.11.2012)