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Open Access kann das wissenschaftliche Publizieren in der digitalen Gesellschaft bereichern und sollte daher gleichberechtigt an die Seite der althergebrachter Verbreitungswege treten, ist eine der zentralen Botschaften der Projektgruppe "Bildung und Forschung" in der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft", die von Juli 2011 bis Juni 2012 getagt hat. Der Vorsitzende der Projektgruppe, Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU), stellte die Empfehlungen am Mittwoch, 7. November 2012, dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter Vorsitz von Ulla Burchardt (SPD) vor. Als Open Access wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet bezeichnet.
Die Kommission empfiehlt neben vielen anderen Punkten, Open Access im Wissenschaftsbereich umfassend zu unterstützen und damit die Innovationskraft im Forschungs- und Wissenschaftsbereich zu stärken.
Gleichzeitig wird aber auch geraten, "die bestehenden und erprobten Wege zur Verbreitung via Open Access ebenso wie die Rechte der Autoren zu stärken". Es solle eine nachhaltige Strategie entwickelt werden.
Insgesamt begrüßten alle Redner der unterschiedlichen Fraktionen im Ausschuss die Ergebnisse der Arbeitsgruppe und hoben den fraktionsübergreifenden Konsens hervor.
Tankred Schipanski (CDU/CSU) erklärte zum Verfahren, man habe bewusst aktuelle Rechtsprobleme außen vor gelassen. Für seine eigene Fraktion sagte er über die Konsensfindung beim Thema Open Access: "Die Union hat große Schritte gemacht."
René Röspel (SPD) machte deutlich, wie ungewöhnlich und sinnvoll gleichzeitig es sei, dass die Arbeit einer Enquete-Kommission in die laufende Parlamentsarbeit einfließt. Zudem ging er auf das Thema Zweitverwertungsrecht ein und betonte, es müsse möglich sein, dass Wissenschaftler ihre wissenschaftlichen Beiträge nach einer Frist im Internet veröffentlichen dürfen, wenn die Erstellung überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanziert worden ist.
Anders als es die Linksfraktion vorschlage, solle nach Auffassung der Sozialdemokraten der Urheber selbst entscheiden können, ob er dieses Recht nutzt – eine Zweitverwertungspflicht und Zwangslizenzen lehne die SPD ab.
Prof. Dr. Martin Neumann (FDP) ging auf den zum Jahresende auslaufenden Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes ein. Die Opposition hatte unisono kritisiert, dass der Artikel nicht entfristet werde. Neumann hingegen zeigte sich erleichtert, dass nun eine Verlängerung für zwei Jahre beschlossen worden ist und verteidigte diese Entscheidung.
Neumann sagte: "Das Schlimmste wäre gewesen, wenn wir in einen rechtsfreien Raum gelaufen wären." Der Paragraf erlaubt es, dass Teile von Werken für Schüler, Studenten und auch Forscher öffentlich gemacht werden dürfen und im Unterricht genutzt werden können.
Dr. Petra Sitte (Die Linke) betonte, es gehe ihr vor allem darum, dass die Gesellschaft Anspruch auf den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen habe. Mit Open Access böten sich neue Möglichkeiten.
Krista Sager (Bündnis 90/Die Grünen unterstrich noch einmal das Ergebnis der Arbeitsgruppe: "Es ist wichtig, dass die Handlungsempfehlungen nicht in der Schublade landen und alle Diskussionen dann später in neuer Zusammensetzung noch einmal geführt werden müssen. Denn Herr Schipanski hat recht: Viele haben sich bewegt." (rol/07.11.2012)