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Mit einer zweistündigen Debatte über die Finanzpolitik der Bundesregierung beginnt am Dienstag, 20. November 2012, um 10 Uhr die viertägige abschließende Beratung des Bundeshaushalts 2013 (17/10200, 17/10202). Nach dem Beschluss des Haushaltsausschuss soll der Bund im kommenden Jahr 302 Milliarden Euro ausgeben können. Damit reduzierten die Abgeordneten die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf um 200 Millionen Euro. In diesem Jahr sollen die Gesamtausgaben nach dem zweiten Nachtragshaushalt 311,6 Milliarden Euro betragen.
Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.
Neben den Ausgaben konnte der Ausschuss die für 2013 von der Regierung geplante Neuverschuldung reduzieren. Diese soll danach im kommenden Jahr 17,1 Milliarden Euro betragen. Im Entwurf waren noch 18,8 Milliarden Euro vorgesehen. In diesem Jahr soll sie nach dem zweiten Nachtragsetat 28,1 Milliarden Euro betragen. Nach der Schuldenregel beträgt die zulässige Nettokreditaufnahme 2013 maximal 41,45 Milliarden Euro.
Für Investitionen sollen im kommenden Jahr 34,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das sind 468 Millionen Euro mehr als die Regierung eingeplant hatte. Die Einnahmen aus Steuern sollen 2013 260,61 Milliarden Euro betragen. Das sind 798 Millionen Euro mehr als die Regierung vorgesehen hatte. Die Höhe der eingeplanten Steuereinnahmen beruht auf der jüngsten Steuerschätzung.
In der Plenumsdebatte geht es auch um das Haushaltsbegleitgesetz 2013 (17/10588). Nach den Beratungen im Haushaltsausschuss (17/11477) ist vorgesehen, im kommenden Jahr die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung zu streichen. Gleichzeitig soll der von der Bundesagentur für Arbeit an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag wegfallen. Dadurch sollen sich für den Bund im kommenden Jahr Minderausgaben von 2,15 Milliarden Euro ergeben. In den Jahren 2014 bis 2016 sollen diese Minderausgaben jeweils rund zwei Milliarden Euro betragen.
Um 2,5 Milliarden Euro abgesenkt wird im kommenden Jahr auch der Zuschuss des Bundes für die gesetzliche Krankenversicherung, sodass er im kommenden Jahr nur 11,5 Milliarden Euro beträgt.
Für dieses Jahr will der Bundestag am 20. November noch einen zweiten Nachtragsetat (17/10900, 17/10901) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (17/11290, 17/11291) verabschieden. Danach stellt der Bund stellt noch in diesem Jahr 580,5 Millionen Euro für das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" zur Verfügung.
Zudem bekommt die Europäische Investitionsbank (EIB) 1,62 Milliarden Euro. Um 800 Millionen Euro verringert wurden im Nachtragsetat auch auf Antrag der Koalition die diesjährigen Einnahmen aus Privatisierungen und die Ausgaben für Zinsen. Insgesamt sollen nach dem zweiten Nachtragshaushalt in diesem Jahr die Ausgaben des Bundes 311,6 Milliarden Euro betragen. Bisher waren 312,7 Milliarden Euro vorgesehen. Die Nettokreditaufnahme soll von bisher eingeplanten 32,1 Milliarden Euro auf 28,1 Milliarden Euro sinken.
Schließlich soll auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages (17/10976) verabschiedet werden. Dieser sieht vor, dass im Haushaltsgrundsätzegesetz entsprechend den Vorgaben des europäischen Fiskalvertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Obergrenze für das strukturelle Defizit von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts festgeschrieben werden soll.
In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die Regelungen des Maastricht-Vertrages nicht in ausreichendem Maß gewährleistet seien. "Die Bewältigung der Haushaltskrise erfordert eine neue Haushaltsdisziplin für ganz Europa", heißt es im Gesetzentwurf. Bund und Länder würden darin übereinstimmen, "dass der Entwicklung der Sozialversicherungen und der kommunalen Finanzen bei der Einhaltung des Fiskalpakts eine wichtige Rolle zufällt". Die Entwicklung der Sozialversicherungen liege dabei in der Verantwortung des Bundes. Die Länder würden im Rahmen des Fiskalvertrags die Verantwortung für ihre Kommunen tragen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der bereits existierende Stabilitätsrat ("ein unabhängiges und funktionell eigenständiges Gremium zur Überwachung der laufenden Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern") die Einhaltung der gesamtstaatlichen Defizitobergrenze von 0,5 Prozent überwachen soll. Der Stabilitätsrat soll die Einhaltung der Obergrenze aufgrund einer Schätzung des gesamtstaatlichen Finanzierungssaldos für das laufende und für die vier folgenden Jahre überprüfen.
Dieser Zeitraum entspricht dem der mittelfristigen Finanzplanung. Der Rat soll Empfehlungen für Maßnahmen bereits abgeben, "wenn er bei seiner Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Obergrenze in mindestens einem Jahr des Schätzzeitraums überschritten wird". Die Überprüfung soll zweimal jährlich erfolgen.
Zu den Empfehlungen des Stabilitätsrates heißt es, diese würden sich an Bund und Länder richten. Sie sollen konkrete Maßnahmen enthalten. "Mit den Empfehlungen des Stabilitätsrates wird im Zusammenspiel mit den Schuldenbremsen des Bundes und der Länder sowie den Fiskalregeln der Kommunen und der Sozialversicherungen ein fiskalpolitischer Korrekturmechanismus für den Gesamtstaat etabliert", schreibt die Regierung in der Begründung.
Der Haushaltsausschuss will am Montag, 19. November, dazu eine zweistündige öffentliche Anhörung durchführen und anschließend den Gesetzentwurf beraten und beschließen.
Am Ende der Finanzdebatte stimmt der Bundestag auch über den Einzelplan 08 des Bundesfinanzministeriums und den Einzelplan 20 des Bundesrechnungshofs zum Haushaltsgesetz 2013 ab. Der Etat des Ministeriums umfasst Ausgaben von fünf Milliarden Euro gegenüber 4,61 Milliarden Euro in diesem Jahr. Die Einnahmen belaufen sich auf 246,22 Millionen Euro gegenüber 221,4 Millionen Euro 2012. Auch in diesem Etat hat der Haushaltsausschuss ein paar geringfügige Änderungen vorgenommen (17/10808, 17/10823, 17/10824).
Der Einzelplan umfasst die Ausgaben für den Lastenausgleich, für Kriegsfolgen, für die Entschädigung von Opfern der nationalsozialistischen Herrschaft, Kosten des Aufenthalts und Abzugs ausländischer Streitkräfte, Kosten der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt im Zusammenhang mit den Privatisierungen nach der deutschen Vereinigung, Kosten der Bundeszollverwaltung und weiterer nachgeordneter Behörden des Ministeriums.
Die Ausgaben des Bundesrechnungshofs (Einzelplan 20) sollen sich 2013 auf 132,85 Millionen Euro im Vergleich zu 122,75 Millionen Euro 2012 belaufen. Dem stehen bescheidene Einnahmen von 354.000 Euro entgegen. (mik/16.11.2012)