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Als "rein populistisch" lehnt Dr. Jürgen Koppelin den Vorstoß der SPD ab, die Altersbezüge ehemaliger Bundespräsidenten einzuschränken. Bei einer solchen Reform müsse man unabhängig vom Fall Christian Wulff die Grundsatzfrage klären, ob Präsidenten und Kanzler nach dem Ausscheiden aus dem Amt wieder einen Beruf ausüben sollen, so der FDP-Obmann im Haushaltsausschuss im Interview: "Ich will das nicht." Eine rückwirkende Begrenzung der Altersbezüge der Präsidenten wäre "mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar". Das Plenum des Bundestages debattiert am Donnerstag, 13. Dezember 2012, eine halbe Stunde lang über den SPD-Gesetzentwurf (17/11593). Danach sollen Bundespräsidenten erst nach einer Mindestamtszeit von zweieinhalb Jahren überhaupt Anspruch auf ein Ruhegeld erwerben, und zwar auf 50 Prozent der Dienstbezüge. Nach einer vollen Periode von fünf Jahren sollen es 75 Prozent sein, nach zwei Amtszeiten von insgesamt zehn Jahren dann 100 Prozent, also fast 220.000 Euro jährlich. Das Interview im Wortlaut:
Herr Dr. Koppelin, kann es als gerecht gelten, dass ein Bundespräsident nach dem Ausscheiden aus dem Amt und sogar unabhängig von der Dauer seiner Dienstzeit sein Gehalt bis zum Lebensende bezieht, das sind immerhin fast 220.000 Euro jährlich?
Was heißt eigentlich "gerecht"? Für viele Bürger handelt es sich sicher um einen enorm hohen Betrag. Doch man muss bedenken, dass etwa Bundesbank-Präsidenten, die Chefs der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Sparkassendirektoren oder Leiter anderer Bundesunternehmen im Beruf und später im Ruhestand bedeutend höhere Einkünfte als Bundespräsidenten und Kanzler haben. Zudem ist weithin nicht bekannt, dass Präsidenten Einnahmen, die ihnen aus der Altersversorgung für Abgeordnete oder Minister zustehen, an das Präsidialamt zahlen müssen. Bei näherem Hinsehen handelt es sich um einen komplizierten Sachverhalt, und all das blendet der SPD-Antrag aus.
Nun war aber Christian Wulff nur 20 Monate im Amt, und da stellt sich schon die Frage nach der Angemessenheit einer lebenslangen Zahlung von fast 220.000 Euro im Jahr.
Die SPD will mit ihrem Vorstoß, der rein populistisch ist, aus dem Fall Wulff politisch Kapital schlagen. Auch ich habe mich über diese Affäre geärgert. Eine Reform der Altersversorgung bei Bundespräsidenten muss man jedoch losgelöst von dieser Angelegenheit in Angriff nehmen. Dabei ist auch dafür Sorge zu tragen, dass sich ein Fall Wulff in Zukunft nicht mehr wiederholen kann.
Warum soll das nicht auch rückwirkend geschehen, wie es die SPD verlangt?
Solche Neuregelungen können immer nur für die Zukunft greifen, eine rückwirkende Geltung wäre mit rechtsstaatlichen Prinzipien unvereinbar. Das würde ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit schaffen.
Wie könnte denn ein neues Modell der Altersversorgung bei Bundespräsidenten aussehen?
Wichtig ist, dass für Präsidenten und Kanzler die gleichen Regeln gelten. Zu klären ist, in welchem Umfang den Betreffenden nach dem Ausscheiden aus dem Amt Büroräume und Dienstfahrzeuge zur Verfügung stehen sollen, Ex-Kanzler Gerhard Schröder beispielsweise hat zahlreiche Dienstwagen, was allerdings das Bundeskriminalamt aus Sicherheitsgründen verlangt hat. Auf diese Aspekte geht der SPD-Antrag gar nicht ein. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich im Übrigen Anfang November bereits dafür ausgesprochen, die Ausstattung ehemaliger Bundespräsidenten und Kanzler mit Büros zu begrenzen, und dies an nur einem Ort, nämlich in Berlin. Dies bringt schon erhebliche Einsparungen mit sich. Nach dem Willen des Ausschusses soll auch der althergebrachte Begriff "Ehrensold" für die Altersversorgung von Bundespräsidenten gestrichen werden, stattdessen soll künftig von Altersbezügen die Rede sein.
Nun würden sich nach dem SPD-Konzept die Altersbezüge von Ex-Präsidenten trotz der Einschnitte eigentlich immer noch recht großzügig bemessen. Spricht in der Sache etwas gegen diese Regelung?
Ich will mich einer Debatte über die Höhe der Altersversorgung nicht verschließen. Dann muss aber zunächst eine zentrale Grundsatzfrage geklärt werden: Wollen wir, dass ehemalige Kanzler und Bundespräsidenten nach dem Ausscheiden aus dem Amt wieder einen Beruf ausüben und etwa als Anwalt tätig sind? Ich will das nicht. Man sollte auch bedenken, dass Ex-Präsidenten immer mal wieder begrenzte Aufträge der Bundesregierung wahrnehmen wie etwa Horst Köhler bei der Uno – und dies ohne Bezahlung.
Arbeitnehmer, Beamte, auch Abgeordnete und Minister müssen Abstriche bei der Altersversorgung hinnehmen. Kann der Bundespräsident außen vor bleiben?
Der Fall Wulff erschwert eine seriöse Debatte über dieses Thema. Nach meiner Überzeugung sollte man gegenüber dem höchsten Repräsentanten des Staates und dessen Aufgaben das nötige Maß an Achtung entgegenbringen. Und das sollte sich auch in den Altersbezügen ausdrücken.
(kos/06.12.2012)