Eigentlich keine schlechte Idee. Aber ob sich die CIA (um nur ein Beispiel zu nennen) daran halten würde?
Art: Beiträge; Benutzer: docfalo
Eigentlich keine schlechte Idee. Aber ob sich die CIA (um nur ein Beispiel zu nennen) daran halten würde?
Ganz meine Meinung! Und das ist doch eigentlich auch der Tenor des BDSG in seiner bestehenden Form. Im Moment wird es den Datensammlern viel zu leicht gemacht, weil es offenbar noch an Phantasie...
Es ist nicht ganz so einfach. Ein Beispiel: Facebook und sein "Gefällt mir Button". Solange man bei Facebook angemeldet ist (also nicht ausgeloggt) entsteht jedesmal bei Facebook ein Eintrag, wenn...
Ich finde, der bisherige Grundsatz im BDSG ist richtig, dass die Erhebung und Verwendung persönlicher Daten nur erlaubt ist, wenn das BDSG (oder eine andere Rechtsnorm) das explizit zulässt. Deshalb...
Faktische Zwänge sehe ich so nicht. Sozialen Druck vielleicht. Das ist aber nicht der Punkt: Die Frage ist ja nicht, ob ich in Datenerhebung einwillige, sondern ob ich weiss, auf was ich mich dabei...
Folgendes scheint mir wichtig:
1. Es muss erschöpfend erläutert werden, welcher Art und welchen Umfanges die Daten sind, die personenbezogen über mich gespeichert werden, natürlich auch wo und...