Solche Datenschutzsiegel gibt es bereits. Auch kann man sich zwischenzeitlich auch bezüglich des Datenschutzes ISO zertifizieren lassen. Ich denke, die Eiführung eines weiteren "freiwilligeren" Siegels führte zu keiner Verbesserung. Viel besser wäre es, wenn man Datenschutz, die Einwilligung in die Datenweitergabe über die strafrechtliche und ordnungsrechtliche Relevanz hinaus auch in das allgemeine Zivilrecht einbetten würde, z.B. wenn es keine Einwilligung zur Datenweitergabe gab, wäre eine Zession, die die fehlende Einwilligung zur Datenweitergabe missachtet, unwirksam. Erst mit der Durchdringung des alltäglichen Geschäftsverkehrs und vor allem relevanten Konsequenzen wird der Datenschutz seinen Stellenwert verbessern können.

Die abstrakte Drohung mit einer Ordnungsstrafe oder gar eine Kriminalisierung allein, werden das Verständnis für den Datenschutz nicht stärken. Erst wenn die Firmen mit Forderungsausfällen aufgrund der Verletzung von Datenschutzvorschriften rechnen müssen, werden sie sich sensibler in diesem Bereich verhalten. Dies ist natürlich nicht mir einer Änderung des Datenschutzgesetzes zu bewerkstelligen.