Falsch formuliert, es müsste heißen: "Eine Regelung, die Erstabmahnungen prinzipiell nur kostenfrei zulässt, ...". Alles andere würden die "Rechts"anwälte ignorieren. Vielleicht könnte man das noch einschränken auf "an Privatpersonen", aber auf keinen Fall auf irgendwas mit "gewerblichen Interesse", da kann man als Anwalt schnell was zusammenlügen. Deswegen wird letzteres ja gerne in die Vorschläge zur Copyrightverschärfung eingebracht.
mfg, Christian Treczoks