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Deutscher Bundestag - German Parliament - Bundestag Allemand

Vereidigung der Bundeskanzlerin Angela Merkel durch Bundestagspräsident Norbert Lammert

© DBT/Simone M. Neumann

Kanzlerin soll am 17. Dezember gewählt werden

Der Bundestag will am Dienstag, 17. Dezember, die Bundeskanzlerin wählen. Seit der konstituierenden Sitzung des Parlaments am 22. Oktober ist Angela Merkel (hier bei ihrer Vereidigung 2009) nur geschäftsführend im Amt. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war der zeitliche Abstand zwischen Bundestagswahl und Kanzlerwahl so groß wie dieses Jahr. Und in der Vergangenheit geriet manche Kanzlerwahl zur Zitterpartie.

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Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages

© DBT/Melde

Regeln für das parlamentarische Verfahren

Sie zählt 128 Paragrafen, hat acht Anlagen und zwei Anhänge: die Geschäftsordnung des Bundestages. Neben dem Grundgesetz regelt sie das Verfahren der parlamentarischen Beratungen. Eine der ersten Amtshandlungen eines neu gewählten Bundestages ist es deshalb, sich eine Geschäftsordnung zu geben. Gelegentlich sind Geschäftsordnungsfragen auch Gegenstand politischer Auseinandersetzungen im Parlament.

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Artikel 20 des Deutschen Grundgesetzes

© picture alliance/chromorange

Das Bürgerrecht auf Widerstand

Gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. So steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Dieses Widerstandsrecht der Bürger ist eines für den Ausnahme- und Notfall – wenn zum Beispiel die parlamentarische Demokratie und der soziale Bundesstaat durch einen Staatsstreich bedroht werden.

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Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages
www.bundestag.de/index.jsp
Stand: 16.10.2012