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Mit der Aufklärung verloren die traditionellen politischen und sozialen Ordnungen ab Mitte des 18. Jahrhunderts zunehmend an Legitimität. An die Stelle von Autoritätsgläubigkeit sollte die Vernunft treten. In den deutschen Staaten hinterließen insbesondere die Werke Immanuel Kants eine nachhaltige Wirkung: Er definierte 1797 die Freiheit von menschlicher Willkür als einziges angeborenes Recht des Menschen und Grundlage seiner Würde.
Die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 1776 und die Verfassung Frankreichs 1791 verankerten Menschenrechte und Volkssouveränität und verliehen dem Wunsch nach Grundrechten Auftrieb. Im territorial zersplitterten Deutschland blieb ein revolutionärer Umsturz aus. Hier fehlte unter anderem noch ein starkes Bürgertum, das als Träger einer Revolution in Frage kam. Der "aufgeklärte Absolutismus" hatte zudem in Preußen und Österreich erste Reformen verwirklicht.
Bedrängt vom Partikularismus der Einzelstaaten und unter dem Druck der napoleonischen Expansion löste sich 1806 das Heilige Römische Reich Deutscher Nation auf. Die französische Fremdherrschaft verstärkte das vor allem im Bürgertum gewachsene deutsche Nationalgefühl. Zugleich modernisierten Reformen nach französischem Vorbild Verwaltung, Justiz und Gesellschaft in denjenigen deutschen Einzelstaaten, die unter Napoleons Protektorat den Rheinbund bildeten. Als erster Staat in Deutschland erhielt das Königreich Westphalen unter Napoleons Bruder Jérôme 1807 eine geschriebene Verfassung. In Preußen trieben die Stein-Hardenbergschen- Reformen ab 1807 die Modernisierung voran. Mit den Befreiungskriegen ab 1813 verband sich die Hoffnung auf nationale Einheit sowie auf verfassungsrechtlich garantierte politische Mitsprache.