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In einer Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 beschließt die Volkskammer mit 294 Stimmen, bei 62 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG zum 3. Oktober 1990.
Verfassungsrechtlich stehen für die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands zwei Möglichkeiten im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik zur Verfügung. Der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 GG ist ein Weg. Eine zweite Möglichkeit wird durch Artikel 146 GG eröffnet. Er sieht die Ausarbeitung einer gesamtdeutschen Verfassung vor, die das Grundgesetz ablöst.
Der Wahlerfolg der „Allianz für Deutschland“ vom 18. März 1990 hatte jedoch deutlich gemacht, dass die Einigung Deutschlands sich nach Art. 23 des Grundgesetzes durch den Beitritt der DDR vollziehen würde und nicht, wie ursprünglich von der SPD gewünscht, nach Art. 146 über eine neue Verfassung. Damit war eine heftige politische und wissenschaftliche Diskussion über den richtigen Weg zur Einheit bereits früh entschieden.
05.04.1990
Erste Sitzung der frei gewählten Volkskammer
Zusammenschnitt 1. Tagung vom 5. April 1990
17.06.1990
Kein vorgezogener Beitritt
Lothar de Maizière zum 17. Juni 1953
Zusammenschnitt 15. Tagung vom 17. Juni 1990
21.06.1990
Abstimmung über Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion
Zusammenschnitt 8. Tagung vom 21. Mai 1990 und 16. Tagung vom 21. Juni 1990
22.08.1990
Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
Zusammenschnitt 30. Tagung vom 22. August 1990
24.08.1990
Sicherung und Nutzung der Daten des MfS
Zusammenschnitt 32. Tagung vom 24. August 1990 und 35. Tagung vom 13. September 1990