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Die Fraktion schreibt, die Bundesregierung habe bei der Umsetzung der mittlerweile ausgelaufenen Abwrackprämie (offiziell: Umweltprämie) durch ihre Rechtsauffassung Beziehende von Grundsicherungsleistungen faktisch ausgeschlossen. Demzufolge sei die Abwrackprämie als Einkommen bei der Bedarfsermittlung der Hilfeberechtigten anzuerkennen. Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt habe dieser Rechtsauffassung jedoch widersprochen. Es sei ”mit überzeugenden Argumenten“ zu der Ansicht gekommen, dass die Prämie nicht als Einkommen angerechnet werden dürfe. Die Linksfraktion möchte nun wissen, wie viele Widerspruchsverfahren und Klagen vor den Sozialgerichten es insgesamt zu diesem Themenkomplex gegeben hat, welche Urteile zu diesem Sachverhalt der Bundesregierung bekannt sind und wie viele Verfahren derzeit noch offen sind.
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