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Als wichtigste Einnahmequellen der Parteien nennt der Bericht Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge, Spenden sowie staatliche Mittel aus der Teilfinanzierung nach dem Parteiengesetz. Bei den Einnahmen durch Mitgliedsbeiträge zeigt sich bei den Parteien keine einheitliche Tendenz: Während CDU, SPD, Die Linke und CSU in diesem Bereich Einbußen verzeichneten, konnten FDP und Grüne Anstiege vermerken. Zudem mussten die Parteien mit Ausnahme der CSU im Hinblick auf die aus Spenden herrührenden Einnahmen eine insgesamt rückläufige Entwicklung hinnehmen. Lediglich in den Bundestagswahljahren 2002 und 2005 erhielten die Parteien zum Teil deutlich mehr Spenden.
Angestiegen sind hingegen die staatlichen Zuwendungen. Mit Ausnahme der SPD bekamen alle Parteien 2007 mehr Gelder als im Jahr 2000. Dabei liegt der Anteil der staatlichen Mittel an den Gesamteinnahmen der jeweiligen Parteien bei SPD und CSU im Jahr 2007 mit rund 28 Prozent und 25 Prozent relativ niedrig. Dagegen liegt er bei den Grünen und der Partei Die Linke mit jeweils 39 Prozent deutlich höher, während sich CDU und FDP mit je etwa 31 Prozent im Mittelfeld bewegen.
Zusammenfassend hält der Bericht fest, dass die staatlichen Mittel für die Parteien eine konstante und wesentliche Einnahmequelle darstellen. Die Entwicklung des Anteils der staatlichen Mittel an den Gesamteinnahmen zeige aber auch, dass sich die Bundestagsparteien konstant überwiegend aus eigenen Mitteln finanzieren. Die Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung, die gegenwärtig bei 133 Millionen Euro liegt, wurde dabei seit 2002 unangetastet gelassen, obwohl das Parteiengesetz ausdrücklich eine jährliche Anpassung ermöglicht, die sich an der Preissteigerung zu orientieren hätte.
Positiv vermerkt der Bericht, dass die meisten Parteien, die einen Rechenschaftsbericht vorgelegt haben, sorgfältig und gewissenhaft vorgegangen seien. Die bereits in den Vorjahren erkennbare Entwicklung habe sich damit fortgesetzt. Der überwiegende Teil der Verstöße gegen das Parteiengesetz sei meist aus Unachtsamkeit, Unkenntnis oder mangelndem Problembewusstsein erfolgt. Der Bericht weist zudem auf die Nutzung des 2002 in das Parteiengesetz eingefügten Paragraphen 23b hin, wonach die Parteien, wenn sie Unrichtigkeiten in bereits eingereichten Rechenschaftsberichten rechtzeitig von sich aus aufdecken, unverzüglich anzeigen und korrigieren, eine Sanktion vermeiden können.
Zuweilen seien Verstöße aber auch vorsätzlich begangen worden, heißt es in der Vorlage weiter. Einige Vorgänge würden ”nicht einer gewissen kriminellen Energie und Phantasie“ entbehren. Zusätzlich zu spürbaren Sanktionszahlungen habe der Gesetzgeber 2002 eine vorsatz- und schuldabhängige Bestrafungsmöglichkeit für verantwortliche Akteure in das Parteiengesetz eingeführt.
Das neue Parteienrecht habe sich insgesamt bewährt, bilanziert Lammert und stellt fest, dass die konsequente Umsetzung des Transparenzgebots ”ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung der den Parteien nach dem Grundgesetz übertragenen Aufgaben“ sei.
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