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Als weitere häufig bereiste Ziele weist der Bericht Frankreich, USA und Russland aus. Die im Berichtszeitraum erfolgten Reisen der Mitglieder des Bundestages hatten ausweislich der Unterrichtung insbesondere Fragen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise sowie des internationalen Terrorismus zum Thema, ferner ethnische Konflikte und die Bekämpfung von Armut und HIV/AIDS sowie klimapolitische Aspekte.
Im Ergebnis hält der Bericht fest, dass Bundestagsabgeordnete in den zurückliegenden Jahren vor allem in den Staaten Mittel- und Osteuropas auf vielfältige Weise zur Entwicklung demokratischer Rechts- und Verfassungsstrukturen und zum Aufbau stabiler parlamentarischer Organisationsstrukturen beigetragen hätten. Auch bei der Verhandlung und Überarbeitung europäischer Vertragswerke und der Einhaltung internationaler Abkommen leiste der Bundestag einen bedeutenden Beitrag. Insgesamt sei eine zunehmende Parlamentarisierung der Außenpolitik festzustellen, heißt es in der Vorlage weiter. Eine verantwortlich handelnde, grenzüberschreitende interparlamentarische Kooperation sei nur gegeben, wenn die Abgeordneten die Möglichkeit hätten, die politische, wirtschaftliche und soziale Situation in den jeweiligen Staaten und Regionen zu beurteilen.
Der Bericht gibt im einzelnen Auskunft über die Reisen der Präsidiumsmitglieder, der Ausschüsse, und der Parlamentariergruppen sowie über Einzeldienstreisen der Abgeordneten und über Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen. Für den Berichtszeitraum weist die Unterrichtung eine Gesamtzahl von 1.236 Reisen aus. Die Kosten werden dabei mit insgesamt rund 5,02 Millionen Euro beziffert.
Grundlage der Berichtspflicht ist eine Empfehlung des Ältestenrats von 1992 (Drucksache 12/2665), wonach der Bundestagspräsident jeweils in der Mitte und zum Ende einer Wahlperiode eine Übersicht über die Auslandsdienstreisen und Gegenbesuche sowie den Reisen offizieller Delegationen und Parlamentariergruppendelegationen zusammenstellen soll.
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