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Wie es in der Antwort weiter heißt, genießen die Bürger mit der ”Schengenerweiterung“ und dem damit einhergehenden Wegfall der stationären Grenzkontrollen ”unabhängig von ihrer Nationalität die Vorteile des freien Reisens innerhalb des Schengen-Raums“. Dabei sähen die Schengener Regularien ausdrücklich vor, dass ”stichprobenartig durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen im Binnengrenzraum zulässig sind“. Ersatzkontrollen fänden nicht statt.
Kritik einzelner tschechischer Bürger an den ”Ausgleichsmaßnahmen deutscher Polizei- und Zollbehörden“ ist der Bundesregierung der Vorlage zufolge bekannt. Bezogen auf die Beschwerdefälle habe eine bilaterale Arbeitsgruppe die Ausgleichsmaßnahmen im deutsch-tschechischen Grenzraum überprüft. Die bisherigen Ergebnisse bestätigten, ”dass die deutschen Maßnahmen mit den Schengener Regularien in Einklang stehen“.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, befasst sich ein ”hochrangiges Gremium der deutschen und tschechischen Polizeibehörden mit der Ausgestaltung der polizeilichen Maßnahmen“. Um ”Missverständnissen und der empfundenen Diskriminierung“ bei tschechischen Reisenden entgegenzuwirken, habe die Arbeitsgruppe ein Maßnahmenpaket erarbeitet, das unter anderem vorsehe, die gemeinsamen Streifen und die gemeinsame Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu intensivieren und die Maßnahmen für die Reisenden ”noch transparenter zu gestalten“.
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