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Darin verweist die Regierung auf die Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden, Informationen über geheimdienstliche Tätigkeiten oder über Bestrebungen zu sammeln, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Informationen, die in Bezug auf Mitglieder von ”Personenzusammenschlüssen“ oder auf Einzelpersonen verfassungsschutzrechtlich relevant sind“, würden mit dem Hinweis auf die jeweilige Aktenfundstelle im Aktenhinweissystem des Verfassungsschutzverbundes Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS) erfasst. Ein Abgleich des vorhandenen NADIS-Bestandes mit den Daten aller bisherigen Bundestagsabgeordneten habe für die Zeit ab der 9., von 1980 bis 1983 währenden Legislaturperiode bis zur jüngst abgelaufenen 16. Legislaturperiode insgesamt 40 Hinweise auf Aktenfundstellen ergeben.
Davon stehen der Vorlage zufolge 30 ”im Zusammenhang mit der Beobachtung von Abgeordneten der Partei ‚Die Linke‘, zuvor ‚Die Linkspartei.PDS‘ wegen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“. Die zehn weiteren Hinweise auf Abgeordnete der SPD- beziehungsweise der Unionsfraktion betrafen laut Bundesregierung Verdachtsfälle im Zusammenhang mit geheimdienstlichen Tätigkeiten.
Im einzelnen sind demnach im NADIS für die 11. Wahlperiode von 1987 bis 1990 Hinweise auf Aktenfundstellen zu drei PDS- und einem CDU-Abgeordneten vorhanden sowie für die 12. Wahlperiode von 1990 bis 1994 zu fünf PDS-, drei CDU- und vier SPD-Abgeordneten. Für die 13. Wahlperiode von 1994 bis 1998 sind im NADIS Hinweise zu sieben PDS-, drei CDU- sowie zwei SPD-Abgeordneten vorhanden und für die 14. Wahlperiode von 1998 bis 2002 zu zwölf PDS- sowie zwei SPD-Abgeordneten. Für die 15. Wahlperiode von 2002 bis 2005 gibt es im NADIS Hinweise zu zwei PDS-Abgeordneten und für die 16. Wahlperiode zu 27 Abgeordneten der Linksfraktion.
Wie es einer weiteren Antwort der Bundesregierung (16/14160) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/2342) heißt, gibt es zudem für die 4., 5. und 6. Legislaturperiode in den Jahren 1961 bis 1972 im NADIS Hinweise auf Aktenfundstellen zu einem SPD-Abgeordneten, die im Zusammenhang mit dem Verdacht einer geheimdienstlichen Tätigkeit stehen.
Das BfV löscht der erstgenannten Antwort zufolge die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten unter anderem, wenn ihre Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder zehn beziehungsweise 15 Jahre nach dem Zeitpunkt der letzten gespeicherten relevanten Information, wie die Regierung in der erstgenannten Antwort erläutert. Soweit beim BfV über weitere Bundestagsabgeordnete personenbezogene Daten gespeichert worden seien, die aufgrund dieser Löschungspflicht im NADIS bereits gelöscht seien, habe das Bundesamt noch vorhandene Protokolldaten ausgewertet. ”Die Auswertung ergab Hinweise zu 56 Abgeordneten des Deutschen Bundestages“, schreibt die Regierung weiter. Die den seinerzeitigen Speicherungen zugrundliegenden Informationen seien über diese Protokolldaten nicht mehr rekonstruierbar.
Personenbezogene Daten von Bundestagsabgeordneten werden den Angaben zufolge auch durch das BfV im NADIS gespeichert, ”wenn sie einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen oder als Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte in eine solche einbezogen wurden“, wobei solche Überprüfungen nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen würden. Schließlich könnten Bundestagsabgeordnete im NADIS erfasst werden, wenn dem Bundesamt Informationen zugehen, aus denen sich eine Gefährdung der Betroffenen etwa als mögliches Anschlagsopfer oder als Zielperson eines fremden Nachrichtendienstes ergibt.
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