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Dabei wurden die Erhebungen rückwirkend bis zum Jahr 1990 begrenzt, wie die Regierung in der Vorlage erläutert. Es sei ”nicht davon auszugehen, dass vor 1990 Externe in nennenswertem Umfang an der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen mitgewirkt haben, da selbst im Zeitraum von 1990 bis 1999 nur einmal eine externe Beratung“ stattgefunden habe.
Allein 2009 wirkten Externe den Angaben zufolge an der Erarbeitung von verkündeten Gesetzen und Verordnungen in 16 Fällen mit, von denen neun auf das Bundesumweltministerium entfallen. Das Ressort lag laut Antwort auch insgesamt mit 36 Fällen und damit mehr als der Hälfte aller Fremdarbeiten an der Spitze; gefolgt vom Bundesverkehrsministerium mit zehn Fällen. Beim Bundesinnenministerium wurden fünf Fälle verzeichnet und beim Bundesfinanzministerium vier Fälle. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung registrierte drei Fälle, das Bundeswirtschaftsministerium zwei Fälle und das Familienministerium einen Fall.
Für die externen Leistungen zahlte das Bundesumweltministerium der Aufstellung zufolge insgesamt mehr als 3,6 Millionen Euro an Honoraren und das Verkehrsministerium mehr als 2,1 Millionen Euro. Beim Bundesinnenministerium fielen insgesamt gut 485.000 Euro an, beim Bildungs- und Forschungsministerium knapp 52.000 Euro und beim Familienministerium 2.500 Euro. Die entsprechenden Angaben des Finanz- und des Wirtschaftsministeriums sind laut Antwort als ”VS-Vertraulich“ eingestuft.
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