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Jeweils 34 Mitglieder zählen der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (bisher 31), der Verteidigungsausschuss (bisher 30), der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (bisher 31), der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (bisher 31) und der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (bisher ebenfalls 31).
Der Petitionsausschuss soll künftig mit 26 (bisher 25) Mitgliedern und der Ausschuss für Kultur und Medien mit 24 Mitgliedern (bisher 20) sowie der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit 24 Mitgliedern (bisher 22) besetzt werden. Jeweils 18 Mitglieder werden dem Sportausschuss (bisher 16), dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (bisher 16) sowie dem Ausschuss für Tourismus (bisher 13) angehören. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird weiterhin aus 13 Abgeordneten bestehen.
Die Fraktionen wollen zudem festlegen, dass das Zutrittsrecht zum Auswärtigen Ausschuss, zum Verteidigungsausschuss sowie zum Innenausschuss in Angelegenheiten der inneren Sicherheit auf die ordentlichen Mitglieder und deren namentlich benannte Stellvertreter beschränkt bleibt.
Der Antrag steht in der heutigen Sitzung des Bundestages zur Abstimmung.
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