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Für Unternehmen werde mit der angestrebten Änderung des Altersteilzeitgesetzes ein Anreiz geschaffen, ”an Beschäftigungsverhältnissen mit über 50-Jährigen festzuhalten und jungen Nachwuchskräften eine Perspektive am Arbeitsmarkt zu bieten“, heißt es in der Vorlage. Dabei sollen dem Entwurf zufolge nur noch solche Betriebe durch die BA gefördert werden, die den ”in Folge von Altersteilzeit frei gewordenen Arbeitsplatz mit einem Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung oder – in Kleinbetrieben – mit einem Auszubildenden wiederbesetzen“. Die bisherige Förderung bei einer Wiederbesetzung mit einem Arbeitslosen soll entfallen.
Die finanziellen Auswirkungen beziffern die Sozialdemokraten auf 20 bis 720 Millionen Euro an jährlichen Brutto-Mehrausgaben der BA in den Jahren 2010 bis 2018. Diesen Ausgaben stünden Einsparungen in einer Größenordnung von insgesamt 35 Millionen Euro gegenüber.
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