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Zur Begründung führt die Fraktion an, dass etwa 80 Prozent der rund 5.000 Gesetze und 185.000 Rechtsvorschriften in Deutschland von den Kommunen ausgeführt werden. Die Städte, Gemeinden und Landkreise hätten daher eine hohe fachliche Kompetenz im Gesetzesvollzug, die es zu nutzen gelte, um eine höhere Qualität der Gesetze zu erreichen.
Darüber hinaus sollen Kommunen in dem Ausschuss die Möglichkeit bekommen, mögliche Gesetzesauswirkungen im Vorfeld selbst zu bewerten. Nur so könne eine einseitige Lastenverschiebung auf die Kommunen verhindert und dem Artikel 28 des Grundgesetzes wirklich Rechnung getragen werden, führt die Fraktion in dem Antrag aus.
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