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Daher ”sollen Unternehmen stärker als bisher verpflichtet werden, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu achten“, heißt es in dem Entwurf. Die SPD-Fraktion hält eine ”Ausweitung der Mitbestimmungsrechte bei Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten“ für erforderlich, ebenso die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer. Ziel sei es, ”mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit“ zu schaffen. Dazu müsse klar geregelt werden, ”welche Daten eines Bewerbers im Einstellungsverfahren erhoben und verwendet werden dürfen“, heißt es weiter. Durch das Gesetz würden erstmals die Grenzen des Fragerechts des Arbeitgebers klar definiert - etwa bei Fragen nach der Religion, der sexuellen Identität, der politischen Einstellung oder gewerkschaftlicher Betätigung. ”Bei Dritten darf der Arbeitgeber Auskünfte über einen Bewerber nur mit dessen Einwilligung einholen“, schreibt die Fraktion. Gesundheitliche Untersuchungen sollten im Einstellungsverfahren nur noch unter klar benannten Voraussetzungen möglich sein.
Eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz soll ebenso wie der Einsatz von Ortungssystemen und die Verwendung biometrischer Daten ”an konkrete Voraussetzungen“ geknüpft werden, heißt es in dem Entwurf. Eine gezielte Videoüberwachung soll grundsätzlich verboten werden und nur zulässig sein, wenn Anhaltspunkte den Verdacht einer Straftat im Beschäftigungsverhältnis begründen. Die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen will die SPD-Fraktion verbieten. Nutzen Beschäftigte Telefon, E-Mail und Internet am Arbeitsplatz, ”darf der Inhalt der Nutzung nicht erhoben werden“.
Beschäftigte, deren Daten unzulässig oder unrichtig erhoben oder verwendet wurden, sollen Anspruch auf Korrektur und Schadenersatz haben. In Betrieben mit fünf oder mehr Mitarbeitern soll nach dem Willen der SPD-Fraktion ein Beschäftigtendatenschutzbeauftragter bestellt werden.
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