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Laut Antrag geht es vor allem um die Behandlung minderjähriger Flüchtlinge zwischen 16 und 18 Jahren, die laut UN-Kinderrechtskonvention noch als Kinder gelten, laut deutschem Asylrecht aber bereits ”handlungsfähig“ seien, so dass ihnen nicht in jedem Fall ein gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt wird. Dadurch werde ihr ”Schutzanspruch aus Art. 22 der Konvention ausgehöhlt“.
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