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Einen Entwurf der Leitlinien hatte die EU-Kommission im Februar 2009 präsentiert. Die Leitlinien sollen nach Aussage eines Vertreters des Bundesinnenministeriums (BMI) im Ausschuss, ”Empfehlungen zur Behandlung von Personen enthalten, die im Rahmen von Frontex-Operationen zum Schutz der EU-Außengrenze auf hoher See angetroffen werden“ und zudem als ”praktische Handreichung dienen, um mehr Klarheit und Vorhersehbarkeit in die Anwendung internationalen Rechts“ zu bringen. Der BMI-Vertreter teilte dem Ausschuss mit, dass die Beratungen auf EU-Ebene noch in diesem Monat fortgesetzt werden sollen. Allerdings gebe es noch ”einigen Abstimmungsbedarf“ bei den Mitgliedstaaten.
Die Abgeordneten interessierte in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit völkerrechtliche Verträge und menschenrechtliche Standards auf hoher See Anwendung finden. Die CDU/CSU-Fraktion vertrat die Ansicht, dass die Frage nach der Geltung des Völkerrechts auf hoher See ”eine höchst komplexe“ sei, ”bei der sich selbst Völkerrechtler in die Wolle geraten könnten“. Eine Antwort könne daher schwer abschließend sein, weil dieses Thema noch weitgehend ”unerforschtes Terrain“ sei. Nach Ansicht der SPD-Fraktion müsse man sich jedoch darüber klar werden, dass zum Beispiel die Europäische Menschenrechtskonvention auch auf hoher See gelte. Sie sei von allen im Mittelmeer aktiven Staaten unterzeichnet worden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Regierung auf, sich in den Verhandlungen über die Leitlinien dafür einzusetzen, dass ”die Völkerrechts- und Menschenrechtspakte für alle Frontex-Einsätze einschlägig sind“.
Die Linksfraktion wies darauf hin, dass die
EU-Grenzschutzagentur seit vielen Jahren von Menschenrechtsorganisationen heftig kritisiert werde. Immer mehr Flüchtlinge würden nach Libyen und in andere Länder abgeschoben, in denen ”krasse Menschenrechtsverletzungen“ registriert würden. Die FDP erinnerte an Medienberichte, denen zufolge Italien damit begonnen habe, Schiffe auf See nach Libyen abzudrängen.
Der Vertreter des Innenministeriums versicherte, dass alle Frontex-Maßnahmen unter ”Berücksichtigung des Völkerrechts und der humanitären Erfordernisse“ erfolgten. Die Durchführung der Maßnahmen liege jedoch allein in nationaler Verantwortung, da Frontex ”keine eigenen operativen Befugnisse“ habe. Der Regierungsvertreter wies außerdem darauf hin, dass die Hoheitsgewalt eines Staates vorrangig territorialer Natur sei. Auf hoher See handle kein Staat auf eigenem Hoheitsgebiet. Die extraterritoriale Anwendung, zum Beispiel des Refoulement-Verbots der Genfer Flüchtlingskonvention, sei im Völkerrecht eine offene Rechtsfrage. Eine entsprechende Staatenpraxis bestehe nicht.
Weil die Abgeordneten ihre Fragen insgesamt nur ungenügend beantwortet sahen, forderten sie die Regierungsvertreter auf, diese im Anschluss der Sitzung schriftlich zu beantworten. Das Thema soll nun in der folgenden Sitzung des Ausschusses am 16. Dezember erneut mit einem hochrangigen politischen Vertreter diskutiert werden.
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